Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gärtner, Wartung....u.s.w.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gärtner, Wartung....u.s.w.

    Hi,

    wo kann ich in Elster meine Gärtner und Wartungskosten eintragen?

    Fiind da nix...


    LG und ein schönes Wochenende

    #2
    AW: Gärtner, Wartung....u.s.w.

    Hallo,

    wenn du Vermieter bist: Anlage V Zeile 46.

    Ansonsten könnten es haushaltsnahe Dienstleistungen sein, Hauptvordruck Zeile 74 bzw. 78.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Gärtner, Wartung....u.s.w.

      Danke für die schnelle Antwort.

      LG

      Kommentar


        #4
        AW: Gärtner, Wartung....u.s.w.

        Wichtig: nur Lohnkosten ansetzen und den Überweisungsbeleg mitsenden!

        Kommentar


          #5
          AW: Gärtner, Wartung....u.s.w.

          Hallo Soulsummer,

          >>>Wichtig: nur Lohnkosten ansetzen und den Überweisungsbeleg mitsenden!

          Nein, das ist BEIDES falsch.

          1. Es sind nicht nur die Lohnkosten, sondern auch Fahrtkosten, in bestimmten Fällen Entsorgungskosten und dann noch die Umsatzsteuer (muss man ggf. herausrechnen).

          2. Belege müssen bei Erklärungen mit Elster nicht eingereicht werden.
          Wenn allerdings eh' etwas eingereicht werden muss (etwa eine Steuerbescheinigung oder die komprimierte Steuererklärung) und/oder die Kosten ziemlich ungewöhnlich sind, würde ich es - um Nachfragen zu vermeiden - trotzdem machen.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #6
            AW: Gärtner, Wartung....u.s.w.

            Überweisungsbeleg wird in 90 % der Fälle angefordert.
            Erleichert nur die Arbeit auf beiden Seiten, bzw. die Bearbeitung geht schneller.

            Kommentar


              #7
              AW: Gärtner, Wartung....u.s.w.

              Hallo Soulsummer,

              >>>Überweisungsbeleg wird in 90 % der Fälle angefordert.

              Nee, das widerspricht meiner Erfahrung.
              Bei kleinere und alltägliche Sachen (etwa die jährliche Fensterreinigung, der entsprechende Teil aus der Nebenkostenabrechnung oder der Schornsteinfeger) genügt bei mir in der Regel die Angabe des Unternehmens (für die Kontrollmitteilung reicht das ja).
              Und wenn bei ungewöhnlichen Sachen eine Rechnung OHNE quittierter BARzahlung eingereicht wird, ist der Überweisungsbeleg meist auch entbehrlich. Ordentliche Handwerksunternehmen bezahlt man schließlich selten bar.

              Das mag natürlich von Finanzamt zu Finanzamt und von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich sein, aber so ist halt meine Erfahrung.


              >>>Erleichert nur die Arbeit auf beiden Seiten, bzw. die Bearbeitung geht schneller.

              Zustimmung, das hatte ich in meiner weiteren Ausführung zu 2. ja auch geschrieben.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar

              Lädt...
              X