Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

    Guten Tag zusammen,

    vielleicht weiß hier jemand eine Antwort auf diese Frage.

    Ein Einzelunternehmer macht gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli per Elster. Nun hatte er im Juli einige Verkäufe an Unternehmen in EU Länder (allesamt mit EU Umsatzsteuer ID). Diese Umsätze muss er ja nun im Zuge der Voranmeldung angeben, aber unter welcher Zeile/Posten macht er das in Elster?

    Mir schwebt im Kopf entweder Zeile 40 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die. Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet) oder Zeile 20 (Innergemeinschaftliche Leistungen an Abnehmer mit USt-IDNr.). Was kann er nehmen?

    Darüber hinaus möchte er gerne wissen, ob er Verkäufe an Länder außerhalb der EU (z.B. Russland, China) angeben muss in der Voranmeldung oder ob diese einfach wegfallen, da dafür keine Umsatzsteuer anfällt.

    Liebe Grüße
    Marco

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

    Zeile 20 ist natürlich genau richtig für die innergemeinschaftlichen Lieferungen. Ausfuhrlieferungen gehören in Zeile 23.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

      Alles klar.

      Wie verhält sich das denn, wenn es sich um Leistungen handelt?

      Bzw. wie kann man Waren, die ausschließlich per Mail ( also z.B. Seriennummern oder Aktivierungscodes) geschickt werden richtig einordnen. Ich würde sie als Leistungen einordnen.

      Sind diese dann auch in Zeile 20 einzutragen?

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

        Hallo Malo_m,

        wenn es sich wirklich um sonstige Leistungen handelt, sieht die Besteuerung schon anders aus, dort kommt es z.Bsp. darauf an wo wird die Leistung erbracht, da gibt es die Möglichkeit grundsätzlich dort wo der leistende Unternehmer seinen Sitz hat also dann in deinem Fall steuerpflichtig oder gewisse Leistungen gelten als dort erbracht wo der Empfänger seinen Sitz hat, dann also vielleicht wieder steuerfrei oder nicht steuerbar.
        Hier lohnt sich die Beschäftigung mit dem Gesetz oder der Gang zum Steuerberater.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

          Vielen Dank für die Erklärung.

          Ab wann trifft denn die Zeile 40 zu?

          Man kann sich das im Grunde so vorstellen das Software ins EU Land verkauft wurde. Da wurde im Grunde genommen nur der Aktivierungscode verkauft, der im EU Land dann eingelöst werden kann. Mit der Post wurde nichts verschickt.

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

            Bei Zeile 40 kann es sich ja nur um andere Unternehmer im Inland handeln. Wenn die Umsatzsteuer im Ausland entsteht, dann nie nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz.

            Handelt es sich denn um einen konkreten Fall? Du hast ja geschrieben 'Ein Einzelunternehmer', und Du spielst jetzt verschiedene Beispiele durch.

            Kommentar


              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung - Umsätze innerhalb der EU angeben

              Was unter Zeile 40 fällt wird vielleicht unter diesem Link erläutert:

              http://www.ebnerstolz.de/de/esp/Aktuelles/Steuerschuld_des_Leistungsempfaengers_nach__13b_Ab s_5_Satz_2/31500

              Kommentar

              Lädt...
              X