Guten Tag zusammen,
vielleicht weiß hier jemand eine Antwort auf diese Frage.
Ein Einzelunternehmer macht gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli per Elster. Nun hatte er im Juli einige Verkäufe an Unternehmen in EU Länder (allesamt mit EU Umsatzsteuer ID). Diese Umsätze muss er ja nun im Zuge der Voranmeldung angeben, aber unter welcher Zeile/Posten macht er das in Elster?
Mir schwebt im Kopf entweder Zeile 40 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die. Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet) oder Zeile 20 (Innergemeinschaftliche Leistungen an Abnehmer mit USt-IDNr.). Was kann er nehmen?
Darüber hinaus möchte er gerne wissen, ob er Verkäufe an Länder außerhalb der EU (z.B. Russland, China) angeben muss in der Voranmeldung oder ob diese einfach wegfallen, da dafür keine Umsatzsteuer anfällt.
Liebe Grüße
Marco
vielleicht weiß hier jemand eine Antwort auf diese Frage.
Ein Einzelunternehmer macht gerade die Umsatzsteuervoranmeldung für Juli per Elster. Nun hatte er im Juli einige Verkäufe an Unternehmen in EU Länder (allesamt mit EU Umsatzsteuer ID). Diese Umsätze muss er ja nun im Zuge der Voranmeldung angeben, aber unter welcher Zeile/Posten macht er das in Elster?
Mir schwebt im Kopf entweder Zeile 40 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die. Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet) oder Zeile 20 (Innergemeinschaftliche Leistungen an Abnehmer mit USt-IDNr.). Was kann er nehmen?
Darüber hinaus möchte er gerne wissen, ob er Verkäufe an Länder außerhalb der EU (z.B. Russland, China) angeben muss in der Voranmeldung oder ob diese einfach wegfallen, da dafür keine Umsatzsteuer anfällt.
Liebe Grüße
Marco
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