Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärung nachträglich ein zweites mal abgeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuererklärung nachträglich ein zweites mal abgeben

    Hallo leute,

    ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen? Ich habe im Mai rückwirkend meine Steuererklärung für 2008 bis 2011 gemacht. Diese wurde mir im Juni bereits zurückerstattet. Nun habe ich nachträglich erfahren, dass man seine Erstausbildung zusätzlich mit 4000 EURO steuerlich angeben kann.

    Nun zu meinen beiden Fragen:
    1. Stimmt das?
    2. Kann ich meine Steuererklärung von 2010 und 2011 somit nochmal neu machen, bzw diesen Punkt irgendwie nachträglich ergänzen und das ganze dann nochmal prüfen lassen?

    Hintergrund: ich habe zwar alles an Steuer zurückbekommen, würde aber mit diesen 4000 EURO mächtig ins Minus kommen, was ich ja dann ins nächste Jahr übertragen kann.
    Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert?!
    lg
    ICET

    #2
    AW: Steuererklärung nachträglich ein zweites mal abgeben

    Zitat von ICE-T Beitrag anzeigen

    -1. Stimmt das?
    -2. Kann ich meine Steuererklärung von 2010 und 2011 somit nochmal neu machen?
    ZU Frage 1. aus der Hilfe zur Steuererklärung:

    Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
    Hauptvordruck Einkommensteuer; Zeilen 47 und 48 __
    Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlossene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten entsprechende Aufwendungen entstanden, können diese ebenfalls bis zu 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

    zu 2. Steuerbescheid vorhanden, Erstattung erfolgt. Pech gehabt, wenn etwas nicht beantragt wurde. In wieweit das bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigt werden kann, bei Finanzamt Sachbearbeiter erfragen.

    Vieileicht jedoch gibts noch eine hoffnungsvollere Antwort dazu.

    MfG
    sarceda

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung nachträglich ein zweites mal abgeben

      Wenn es bei den 4.000 Euro um Berufsausbildungskosten geht und diese Kosten mit keinem Dienstverhältnis zusammenhängen, dann geht es um den Bereich der Sonderausgaben. Im Gegensatz zu Werbungskosten, die im Einzelfall nach der Verrechnung mit Einnahmen zu einem negativen Betrag führen können, können diese nicht in Folgejahre vorgetragen werden. Und im übrigen gilt: Steuerbescheide werden im Regelfall nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig und können danach nur noch geändert werden, wenn spezielle gesetzliche Grundlagen vorhanden sind. Deshalb auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist achten.

      Kommentar

      Lädt...
      X