Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhalt für Kinder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhalt für Kinder

    Hallo an alle,

    hab da mal ne Frage: bin alleinerziehend von 2 Kids und bekomme von meinem Ex-Mann, also dem Vater meiner Kinder Unterhalt für die zwei.
    Muß ich diesen irgendwo angeben??? Hab ewig gesucht und nix gefunden!!!
    Ich selber bin voll berufstätig und bekomme keinen Unterhalt.
    Wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand weiter helfen könnte!!!
    MfG Sonja

    #2
    AW: Unterhalt für Kinder

    nein kindesunterhalt muss nirgends angegeben werden, das ist so gesehen kein einkommen (zumindest nicht für dich) und der unterhaltsleistende erhaelt im gegenzug ja anteilig kinderfreibetrag/kindergeld.

    anders ausgedrueckt, wenn ihr noch zusammen wärt, würde der vater ja auch geld in die kinder stecken (müssen/dürfen), wofür sich das finanzamt nicht unmittelbar interessiert...

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhalt für Kinder

      hey, danke....is ja irgenwie logisch
      nun hab ich alles beisammen und kann meine erkärung absenden
      wünsch dir noch nen schönen abend, grüßle sonja
      MfG Sonja

      Kommentar

      Lädt...
      X