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Anwartschaft und freie Heilfürsorge

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    Anwartschaft und freie Heilfürsorge

    Hallo,

    ich habe schon versucht mich hier durchzufinden.
    Vielleicht ist dies Frage auch schon gestellt worden, habe es aber nicht gefunden.
    So, zum eigentlichen Thema:
    Mein Mann ist Beamter der Feuerwehr.
    Er bezieht zwar über den Dienstherrn die freie Heilfürsorge, aber keine Anwartschaft.
    Das heisst, er hat eine Anwartschaft privat abgeschlossen und bezahlt sie vollständig (Ohne Zuschüsse) selber.
    Warum muss ich dann trotzdem in Zeile 55 das Häkchen bei Ja setzen?

    Danke schon mal im Voraus!

    #2
    AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

    Ein Haken muss nicht gesetzt werden. Welche vorherigen Angaben wurden denn genau gemacht?

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      #3
      AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

      Danke für die schnelle Antwort.
      Ich habe in den letzten Jahren immer
      Zeile 51 mit ja, weil er ja Beamter ist,
      Zeile 54 mit Ja, weil ja eine Anwartschaft besteht
      und Zeile 55 mit Nein, da er ja keine Zuschüsse für die Anwartschaft bekommt.
      Es war immer ok, nur dieses mal für 2011 möchte das Finanzamt ein ja in Zeile 55.
      Ich habe dagegen Einspruch eingelegt, doch der wurde abgewiesen.
      Jetzt habe ich einen Termin und wollte da etwas vorbereitet sein.

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        #4
        AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

        Ihr Mann ist Beamter. Aufgrund des Dienstverhältnisses wird er doch einen Pensionsanspruch erwerben? Dann ist hier in 55 ja anzukreuzen. Die Anwartschaft, die er privat zahlt, wird wohl nur eine Zusatzversorgung sein?

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          #5
          AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

          Ist das denn seit 2011 neu?
          Es ist das erste Mal, dass wir mit diesem Thema so im Konflikt sind.

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            #6
            AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

            Eigentlich nicht. Vielleicht haben die Bearbeiter im Finánzamt dies bisher immer selbst ergänzt etc. ohne Sie anzusprechen?

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              #7
              AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

              Eigentlich nicht, es wurde immer anerkannt.
              Sogar letztes Jahr als wir auch nochmal zum Finanzamt mussten, nachdem sie mein Gehalt falsch übernommen hatten.
              Da sind wir auch alles nochmal durchgegangen.

              Dieses Mal mussten wir soviel nachzahlen wie noch nie, im Verhältnis zu 2010 sind es über 800 Euro mehr.
              Erst hieß es, ich hätte zuviel dazu verdient, bei Lohnsteuerklasse 5
              lachhaft und dann hieß es, beim zweiten Brief, ich hätte bei Zeile 51-55 die Fehler bei meinem Mann gemacht.
              Irgendwie alles merkwürdig

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                #8
                AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

                Hallo Nicky72,

                Bei der Konstellation Lohnsteuerklasse III und V kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen, empfohlen wird diese Kombination bei einem Verhältnis des gemeinsamen Einkommens von 60 zu 40.
                Weiterhin wäre eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber deines Mannes beim Lohnsteuerabzug Vorsorgeaufwendungen berücksichtig hat, aber durch freie Heilfürdorge eigentlich keine zu berücksichtigen sind und der Ausgleich erfolgt jetzt mit der Veranlagung durch das Finanzamt.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

                  Hallo,

                  und wo könnte ich das ablesen?

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                    #10
                    AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

                    Hier finden Sie einen Steuerklassenrechner:

                    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/merkblatt-zur-steuerklassenwahl-bei-arbeitnehmer-ehegatten-2012-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2

                    Und hier ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl:

                    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/merkblatt-zur-steuerklassenwahl-bei-arbeitnehmer-ehegatten-2012-anl.pdf?__blob=publicationFile&v=2

                    Die übrigen Ausführungen zum Lohnsteuerabzug bezüglich der Vorsorgepauschale sind zutreffend. Nachlesen können Sie dies über folgenden Link:

                    http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/vorsorgepauschale-2010.html
                    Zuletzt geändert von ; 10.09.2012, 10:13.

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                      #11
                      AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

                      So,

                      komme gerade vom Finanzamt.

                      Die Erklärung war, je mehr ich verdiene, auch wenn es Lohnsteuerklasse V ist, um so mehr müssen wir nachzahlen.

                      Man muss bei Zeile 51-55 immer Ja ankreuzen, Nein nur in seltenen Fällen bzw. wenn man Selbstständiger Beamter ist.

                      Am besten soll ich mir monatlich immer was zur Seite legen, damit ich auch nächstes Jahr die Nachzahlung bezahlen kann!

                      Danke nochmal für die Antworten und die Mühe!

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                        #12
                        AW: Anwartschaft und freie Heilfürsorge

                        Hallo Nicky72,

                        vielleicht mal mit dem Steuerklassenrechner (siehe korsika) durchrechnen und eventuell über eine Steuerklassenkombination IV uns IV nachdenken. An der festzusetzenden Steuer für das Einkommen ändert scich natürlich nichts, es bliebe vielleicht der psychologische Effekt keine Nachzahlung sondern eine Erstattung bei der Jahreserklärung, natürlich auch für deinen Mann erst Stkl. III dann vielleicht IV monatlich weniger Netto vom Arbeitgeber.

                        Tschüß

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