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Lohnsteuererklärung 2011 nachträglich und weitere Probleme

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    Lohnsteuererklärung 2011 nachträglich und weitere Probleme

    Guten Tag zusammen!

    Ich sitze gerade an meiner arg verspäteten ersten Lohnsteuererklärung. Dabei tauchen nun Fragen meinerseits auf:

    Ich war in 2011 noch Student (Diplom Feb. 2012 abgeschlossen).
    Von Januar 2011 bis einschließlich August war ich als Pauschal mit 2% besteuerter gerinfügig Beschäftiger (Denke das heißt so) angestellt und kam auf ein Monatsbrutto von 136,22 Euro. Dazu kam zwar jeden Monat noch eine Aufwandsentschädigung von 175,00 Euro, diese dürfte jedoch nicht steuerlich relevant sein, da sie auch nicht in das Jahresbrutto aufgenommen wurde.
    Von September bis einschließlich Dezember 2011 wurde ich von diesem Arbeigeber auf einer halben Stelle übernommen. Für diesen Zeitraum bekam ich anschließend folgerichtig einen "Ausdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2011". Diesen habe ich also inzwischen in Anlage N eintragen können.

    Bevor ich das jedoch einfach abschicke, frage ich mich nun, was mit meinem Verdienst von Jan. bis Aug. ist, bzw. wo ich diesen angeben kann, denn so einen schönen Ausdruck wie neuerdings habe ich dafür nicht bekommen, sondern nur die monatlichen Abrechnungen.
    Und viel wichtiger: Wo kann ich eintragen, dass ich als Student (inkl. Freibetrag) besteuert werde. Vielleicht brauche ich das bei meiner kleinen verdienten Summe ja auch gar nicht?

    Vielen Dank für eure etwaigen Antworten :-)
    Grüße Simme

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung 2011 nachträglich und weitere Probleme

    Wenn Sie als geringfügig Beschäftigter geführt worden sind und Sie für diesen Zeitraum auch keinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben bedeutet dies, dass dies für Sie erledigt ist. Sie geben lediglich auf der Anlage N Seite 1 Zeile 30 ein Student von - bis. Wie Sie besteuert werden richtet sich nicht danach, ob Sie Student sind, sondern ausschliesslich danach, ob Sie ledig oder verheiratet sind. Je nachdem kommt für Sie steuerlich die Grundtabelle (ledig) oder die Splittingtabelle (verheiratet) zum Zuge.

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