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Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

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    Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

    Hallo,
    im vergangenen Jahr fielen bei mir höhere Kosten für Paradontose-Behandlungen an, die ich privat bezahlen musste, da sie von der Krankenkasse nicht übernommen wurden. Kann ich diese Kosten bei der Einkommensteuererklärung für 2011 als außergewöhnliche Belastungen geltend machen? Wenn ja, wo müsste ich diese Kosten eintragen?
    Vielen Dank
    Sildes

    #2
    AW: Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

    Sie können diese Kosten im Hauptvordruck auf Seite 3 in der Zeile 68 eintragen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in dieser Zeile nicht nur die Textspalte sondern auch die beiden folgenden Betragsspalten ausfüllen. Ausserdem müssen Sie die Zeilen 72 oder 73 entsprechend Ihrer persönlichen Verhältnisse ergänzen. Auf diese aussergewöhnlichen Belastungen wird eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung angerechnet. Dies bedeute, dass eine Steuerermässigung nur zum Tragen kommt, wenn Iher persönlicher Aufwand diese zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Mit einer Steuerberechnung in Elsterformular können Sie das Ergebnis in Ihrem Fall feststellen.

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      #3
      AW: Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

      @ korsika
      Vielen herzliche Dank für diese ausführliche Antwort. DANKE!
      Sildes

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        #4
        AW: Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

        Zitat von korsika Beitrag anzeigen
        Ausserdem müssen Sie die Zeilen 72 oder 73 entsprechend Ihrer persönlichen Verhältnisse ergänzen. Auf diese aussergewöhnlichen Belastungen wird eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung angerechnet. Dies bedeute, dass eine Steuerermässigung nur zum Tragen kommt, wenn Iher persönlicher Aufwand diese zumutbare Eigenbelastung übersteigt. Mit einer Steuerberechnung in Elsterformular können Sie das Ergebnis in Ihrem Fall feststellen.
        Sorry wenn ich dazu auch eine Frage habe.
        Bei mir kommt die Summe der anderen aussergwöhnlichen Belastungen auf 282 EUR (mein Mann und ich). In Zeile 72 hat das System ein Häkchen gesetzt. Stimmt das dann?

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          #5
          AW: Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

          Hallo Joy75,

          siehe Beitrag korsika, je nach persönlichen Verhältnissen Kapitalerträge bis 801 oder 1602 Euro Kreuz in Zeile 72 oder wenn darüber Angabe des Betrages in Zeile 73.

          Tschüß

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            #6
            AW: Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

            Zitat von Joy75 Beitrag anzeigen
            Bei mir kommt die Summe der anderen aussergwöhnlichen Belastungen auf 282 EUR (mein Mann und ich). In Zeile 72 hat das System ein Häkchen gesetzt. Stimmt das dann?
            Abgesehen davon, dass mir neu wäre, dass "das System" da selber einen Haken setzt, gibt es jemand, der am Besten weiß, ob es nun stimmt, dass man weniger als 1602 Euro Kapitalerträge hatte: Man selbst.
            Ob man mit 282 Euro über die zumutbare Belastung hinaus kommt, ist noch eine ganz andere Frage.

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              #7
              AW: Sind Zahnarztkosten (für Paradontose-Behandlungen) außergewöhnliche Belastungen?

              Zumutbare Belastung

              Die zumutbare Belastung wird von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Nur diese dann noch verbleibenden außergewöhnlichen Belastungen werden steuermindernd berücksichtigt. Mit dem Abzug der zumutbaren Belastung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

              Die zumutbaren Belastungen betragen folgende Prozentsätze:

              Höhe der Einkünfte:


              Voraussetzung: keine Kinder und Anwendung der Grundtabelle (bei getrennter VA + Einzelveranlagung)


              bis 15.340,- Euro 5 %


              über 15.340,- Euro bis 51.130,- Euro 6 %


              über 51.130,- Euro 7%





              Voraussetzung: keine Kinder und Anwendung der Splittingtabelle


              bis 15.340,- Euro 4 %


              über 15.340,- Euro bis 51.130,- Euro 5 %


              über 51.130,- Euro 6%




              ein oder zwei Kinder

              bis 15.340,- Euro 2%


              über 15.340,- Euro bis 51.130,- Euro 3%


              über 51.130,- Euro 4%


              drei oder mehr Kinder

              bis 15.340,- Euro 1 %


              über 15.340,- Euro bis 51.130,- Euro 2 %


              über 51.130,- Euro 3%

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