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Pflegeversicherung Pflichtbeitrag wo???

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    Pflegeversicherung Pflichtbeitrag wo???

    Wer kann mir sagen, wo der Pflegeversicherungsbeitrag (Pflichtbeitrag) eingetragen wird??

    2010 war es die Zeile 32 (Pflege-Pflichtversicherung)
    2011 gibt es das Feld nicht mehr - nur Zeile 13 für Zusatzleistungen




    Bitte um Hilfe

    #2
    AW: Pflegeversicherung Pflichtbeitrag wo???

    Zitat von crimefight Beitrag anzeigen
    - wo Pflegeversicherungsbeitrag (Pflichtbeitrag) eintragen?
    Kranken- und Pflegeversicherung - Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
    Anlage V o r s o r g e a u f w a n d; Zeilen 12 bis 43 __
    Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basisabsicherung) werden in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt. Es ist deshalb innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen zwischen den Basis-, Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungsbeiträgen und denjenigen Beiträgen oder Beitragsanteilen zu unterscheiden, mit denen ein darüber hinausgehendes Absicherungsniveau erreicht wird. Hierbei handelt es sich z. B. um Beiträge, mit denen Wahlleistungen finanziert werden.
    Haben Sie in die Datenübermittlung durch das Krankenversicherungsunternehmen, den Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse an die Finanzverwaltung eingewilligt oder sind Sie Arbeitnehmer oder Rentner und werden die Daten deshalb grundsätzlich bereits mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung übermittelt, nehmen Sie Eintragungen zur Basisabsicherung bitte als gesetzlich Krankenversicherter in den Zeilen 12 bis 29 und 37 oder als privat Krankenversicherter in den Zeilen 31 bis 34 und 37 vor. Beiträge für Wahlleistungen und zu Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in der Zeile 30, an die private Kranken- / Pflegeversicherung in den Zeilen 35 und 36 ein. Haben Sie als Versicherungsnehmer Ihren eingetragenen Lebenspartner i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes oder Ihr Kind, für das kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, im Rahmen einer privaten Krankenversicherung als versicherte Person mitversichert, nehmen Sie bitte Eintragungen zur Basisabsicherung in den Zeilen 38 bis 42 und zu Wahlleistungen in Zeile 43 vor. In diesem Zusammenhang sind neben den im Jahr 2011 geleisteten Beiträgen auch die in diesem Jahr erstatteten Beiträge zur Basisabsicherung einzutragen.

    Damit dürfte die Frage beantwortet sein. Aus Register (Menü) Hilfe, Anleitung zur Steuererklärung von ElsterFormular.

    MfG
    sarceda

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