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Noch nicht volljähriges Kind in Ausbildung

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    Noch nicht volljähriges Kind in Ausbildung

    Hallo zusammen !

    Meine Tochter war 2011 noch nicht volljährig und hat auswärts eine Ausbildung begonnen. Wo kann ich das eintragen. es gibt in der anlage Kind nur die Möglichkeit für ein voljähriges Kind das einzutragen.

    Grüße

    #2
    AW: Noch nicht volljähriges Kind in Ausbildung

    Das ist leider richtig. Dafür gibt es keine Eintragungsmöglichkeit, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Noch nicht volljähriges Kind in Ausbildung

      Weswegen wollen Sie es auch eintragen ? Sie bekommen ja schon Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, weil Ihr Kind unter 18 Jahre ist. Nur bei Kindern ÜBER 18 Jahre ist die Ausbildung ein ZUSÄTZLICHES Erfordernis.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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