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doppelten Haushaltsführung: letzte Fahrt, Quittungen, Verpflegungsmehraufwendungen

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    doppelten Haushaltsführung: letzte Fahrt, Quittungen, Verpflegungsmehraufwendungen

    Hallo zusammen,

    ich habe drei Fragen zur doppelten Haushaltsführung. Die lag bei mir für 2 Monate vor.

    Erste Frage:
    Wie genau sind zu verstehen: a) die erste Fahrt zum neuen Beschäftigungsort und b) letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstandes.
    a) Dürfte recht klar sein, die einfache Entfernung alter Wohnort - neuer Wohnort. Aber b) das macht nicht wirklich Sinn. Wenn die doppelte Haushaltsführung endet, fahre ich doch nicht vom neuen Wohnort zum alten Wohnort!
    Logischerweise bin ich kurz vor Beginn der neuen Tätigkeit zum neuen Beschäftigungsort gefahren, die letzte Fahrt habe ich dann zum Umzug unternommen, also neuer Wohnort - alter Wohnort - neuer Wohnort. Elster meckert aber, wenn ich für a) und b) eine unterschiedliche Entfernung angebe.

    Zweite Frage:
    Muss ich für die Familienheimfahrt pro Woche irgendwelche Quittungen (Tankbelege) vorlegen können, wenn ich eine km-Pauschale (einfacher Weg) von 30 Cent ansetze?

    Dritte Frage:
    Muss ich bei der Verpflegungsmehraufwendungen Tage weglassen, die von Familienheimfahrten betroffen sind?

    Besten Dank und viele Grüße!

    #2
    AW: doppelten Haushaltsführung: letzte Fahrt, Quittungen, Verpflegungsmehraufwendunge

    zu Frage zwei: wenn die Entfernung nicht all zu groß ist, muss es nur plausibel sein. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, lässt man sich den Kilometerstand beim FA ablesen.
    Tankquittungen sind nicht umbedingt geeignet, am besten TÜV Berichte, Werkstattrechnungen (auf denen ist KM Stand vermerkt)
    Eine Familienheimfahrt pro Woche gilt als angemessen. Wichtig: Hast du einen eigenen Hausstand? (Familie, Kinder) oder noch wohnhaft bei den Eltern?
    wenn man bei den Eltern wohnt, gilt dies nämlich nicht als doppelte Haushaltsführung.

    Zur dritten Frage:
    Ja. An den Tagen wo du Zuhause an der Erstwohnung bist, kannst du keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

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      #3
      AW: doppelten Haushaltsführung: letzte Fahrt, Quittungen, Verpflegungsmehraufwendunge

      Hallo!

      Vielen Dank für Deine Antwort.

      >>zu Frage zwei: wenn die Entfernung nicht all zu groß ist, muss es nur plausibel sein. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, lässt man sich den Kilometerstand beim FA ablesen.

      Das ist bei zwei Monaten wohl etwas übertrieben
      Allerdings ist die Entfernung schon erheblich - über 900 km, ich bin quer durch die Republik gezogen. 6 Heimfahrten bei 2 Monaten sind wohl aber plausibel.

      >>Tankquittungen sind nicht umbedingt geeignet, am besten TÜV Berichte, Werkstattrechnungen (auf denen ist KM Stand vermerkt)

      Siehe oben. Hatte weder TÜV noch Werkstattaufenthalt oder dergl. Habe aber eben auch keine Tankbelege.

      >>Eine Familienheimfahrt pro Woche gilt als angemessen. Wichtig: Hast du einen eigenen Hausstand? (Familie, Kinder) oder noch wohnhaft bei den Eltern?
      wenn man bei den Eltern wohnt, gilt dies nämlich nicht als doppelte Haushaltsführung.

      Ja, eigener Hausstand. Meine Frau wohnte noch in unserer gemeinsamen Wohnung und ist später nachgezogen.

      >>Zur dritten Frage:
      Ja. An den Tagen wo du Zuhause an der Erstwohnung bist, kannst du keine Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen.

      Ok, das klingt plausibel Hatte ich schon so gedacht.

      Wenn noch jemand eine Meinung zur ersten oder zweiten Frage hat, dann gerne

      Viele Grüße, luti

      Kommentar


        #4
        AW: doppelten Haushaltsführung: letzte Fahrt, Quittungen, Verpflegungsmehraufwendunge

        Es ist immer das einfachste den KM Stand ablesen zu lassen. Immerhin sind das 5400 Km Ihrer Angaben. Viel Arbeit macht das nicht, jede Behörde liest dir den KM Stand ab. Dadurch würdest du dir auch die anderen Sachen ersparen. Aber wenn du es plausibel darlegen kannst, dass das vorübergehend war und deine Frau nachgezogen ist, gibt es keine Probleme.
        Also ich habe zumindest selten von Problemen seiten der Finanzverwaltung gehört.

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