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Reinigungskosten für Arbeitsbekleidung

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    Reinigungskosten für Arbeitsbekleidung

    Kurze Frage: in welcher Form kann ich Reinigungskosten für meine Arbeitsbekleidung abrechnen? Gibt es bestimmte Pauschalen für Wasserkosten, Waschmittel und Afa Waschmaschine etc.?
    Wo wäre es im Formular einzutragen?

    #2
    In der Regel werden 77 Euro ohne Nachweis anerkannt. Es muss sich aber um typische Berufskleidung handeln (Uniform, Blaumann)

    Kommentar


      #3
      hallo oerdiz!
      das mit den 77 euro kenn ich noch gar nicht. steht das irgendwo geschrieben?
      ich kenne nur die pauschale für arbeitskleidung von 110 euro, die für typische berufskleidung pschl. ohne nachweis anerkannt wird.
      gruß
      judith

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        #4
        Hallo,

        bitte diesem Link folgen:

        http://www.stiftung-warentest.de/fil...301ee-file.xls

        Es ist eine Excel-Arbeitsmappe, in der die Daten der Verbraucherverbände für Wasch- und Trockengänge bereits integriert sind. Einfach mal reinschauen - dann sieht man selbst, dass dies eine geniale Arbeitshilfe ist.

        Mir werden durch Darlegung dieser Daten in einem uniformierten Beruf ca. 750,- € Reinigungskosten anstandslos anerkannt. Man muss sich eben 1x die Arbeit machen, die Waschgänge akribisch aufzulisten. Aber diese Mappe hilft sehr dabei. Mein FA erkennt die Darlegung der Werte uneingeschränkt an.

        Zusätzlich für eine Gesamtübersicht auch noch dieses Merkblatt speichern:

        www.steuertipps.de/gateway/downloadGateway.cfm?id=1126100606823&fileName=wasc hkosten.pdf

        Gruß,

        Eni

        [ 09. März 2007, 08:12: Beitrag editiert von: eni ]

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          #5
          hallo eni!
          vielen dank!
          ich weiß zwar nicht, wie du mit dieser berechnung auf 750 euro kommst, weitergeholfen hat es mir trotzdem
          gruß
          judith

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            #6
            Mit 750 Euro liegt der Herr ja noch weiter über dem, was der BFH und zuletzt das FG Münster entschieden haben.

            Vielleicht liegt er unter dem Pauschbetrag? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand 750 Euro als Reinigungskosten angesetzt bekommt oder der Oberde.pp im Finanzamt hat die Veranlagung vorgenommen.

            Die 77 Euro sind übrigens eine Nichtbeanstandungsgrneze, die von den obersten Ländern i. V. m. dem BMF herausgegeben wurden, das waren mal 150 DM. Dazu gibt es nichtöffentliche Verfügungen der obersten Länderbehörden an ihre Finanzämter.

            Eine Empfehlung der Verbraucherverbände aus 2002 findet sich wie folgt:
            http://oerdiz.hz-group.de/reinigung_berufskleidung.pdf

            Wird aber i. d. R. nicht von den FÄ anerkannt.

            Hier hat man beim ehemaligen BGS auch mal was zusammengestellt.

            Und hier wurde das Thema in einem Fachforum behandelt.

            Ich darf zu letzterem anmerken, dass dies hier eigentlich nur ein reines Hilfeforum für technische Probleme ist und nicht für Fragen steuerrechtlicher Art gedacht ist, auch wenn diese trotzdem beantwortet werden.

            [edit: sorry, das sind teilweise die Links, die der User oben auch schon verlinkt hat, habe ich zuvor nicht gesehen...]

            [ 09. März 2007, 22:35: Beitrag editiert von: Oerdiz ]

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              #7
              danke oerdiz!

              </font><blockquote>Zitat:</font><hr /> Ich darf zu letzterem anmerken, dass dies hier eigentlich nur ein reines Hilfeforum für technische Probleme ist und nicht für Fragen steuerrechtlicher Art gedacht ist, auch wenn diese trotzdem beantwortet werden. </font>[/QUOTE]dann wäre das forum hier aber ganz schön leer.
              meine steuerlichen fragen stell ich woanders - das weißt du doch - nur das passte grad so gut

              gruß
              judith

              Kommentar


                #8
                </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Original erstellt von Oerdiz:
                [QB] Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand 750 Euro als Reinigungskosten angesetzt bekommt oder der Oberde.pp im Finanzamt hat die Veranlagung vorgenommen.

                Eine Empfehlung der Verbraucherverbände aus 2002 findet sich wie folgt:
                http://oerdiz.hz-group.de/reinigung_berufskleidung.pdf

                Wird aber i. d. R. nicht von den FÄ anerkannt.

                /QB]</font>[/QUOTE]Na ja, werter Oediz - aber glaubst Du, ich würde das hier schreiben, wenn es nicht wahr wäre. Du postest doch selber den Link zu den Werten der Verbraucherverbände. Wenn man daraus die Kosten für einen 1-Personenhaushalt wählt, der bei mir vorliegt - dann sind es realistisch viele Wasch- und Trockengänge, die durch Reinigung von Berufskleidung zusammenkommen. Wie gesagt, ich arbeite in einem uniformierten Beruf. Dazu gehören im Winter 6 Uniform-Wäscheteile. Diese bedürfen teilweise unterschiedlicher Waschgänge, also teilweise Feinwäsche, teilweise 60° Grad. Einige Uniformteile sind so sparsam ausgeliefert, dass man nicht eine Woche auf das Waschen warten kann. Daher werden sie zur Hälfte mit Privatwäsche mitgewaschen und auch nur die halben Kosten für diese Wasch- und Trockengänge angesetzt.

                Es ist natürlich außergewöhnlich viel - und nicht jeder hat derlei viele Kleidungsstücke, die er beruflich tragen muss. Aber die Werte sind absolut realistisch und meine Info ist, dass gerade diese Werte der Verbraucherverbände von 2002 sehr wohl anerkannt wird. Man beachte, dass die bereits 5 Jahre alt ist und faktisch das Waschen und Trocknen durch Strom- und Wasserpreis erhöhungen wesentlich teuerer geworden ist.

                Ich finde, man muss dabei einfach ehrlich bleiben und nachvollziehbar die individuelle Situation darstellen. Damit fahre ich beim FA am Besten.

                Gruß,

                Eni

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                  #9
                  Hier findet sich übrigens noch etwas:

                  http://www.gdp-bgswest.de/rechtsschutz/reinigung.htm


                  Aber, ich darf darauf hinweisen, dass diese Kosten unrealistisch sind. Natürlich, wir befinden uns ja auch auf der Seite des Steuerzahlers bzw. Grenzschutzes und nicht beim Finanzamt.

                  Wie dort auch steht, wird sich das FA an das Urteil des FG Münster halten.

                  Kommentar


                    #10
                    </font><blockquote>Zitat:</font><hr />Wie dort auch steht, wird sich das FA an das Urteil des FG Münster halten. [/QB]</font>[/QUOTE]Woher nimmst Du Deine Weisheit ? Verstehe ich nicht. Ich habe jetzt 2 jahre hintereinander ca. 750 € ohne Rückfragen meines FA anerkannt bekommen. Das Jahr zuvor waren es so um die 470 €, da ich da noch keinen Wäschetrockner hatte. Ich gestehe ja zu, dass man sich nicht darauf verlassen kann, weil eben die FÄ und selbst die einzelnen Sachbearbeiter bekanntermaßen zu unterschiedlichen Eintscheidungen kommen. Aber zu schreiben: "Das FA wird sich an das Urteil...halten" finde ich eigentlich schon frech. Denn ich habe jetzt hier mehrmals geschrieben, dass es zumindest bei mir nicht so ist. Indirekt bezeichnest Du mich hier als Lügner. Das finde ich nicht so prickelnd und lansam ärgert mich das.

                    Gruß,

                    Eni

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                      #11
                      Sagen wir mal so, es ist ja so, dass jeder 3. Steuerbescheid falsch ist (oder falsch sein soll).

                      Sie haben evtl. Glück, dass Sie Jahr für Jahr den selben unwissenden Bearbeiter haben.

                      Deshalb sehe ich bei Ihnen einen Sonderfall, der keinesfalls auf alle anderen umgelegt werden kann.

                      Wer also nun denkt, er könne 750 Euro ansetzen, ohne dass das FA etwas kürzen wird, der soll sich nicht zu sicher sein, nur weil es bei Ihnen geklappt hat.

                      Es wäre natürlich erfreulich, wenn man davon profitieren könnte.

                      Kommentar


                        #12
                        Oerdiz, natürlich kann nicht jeder 750 € ansetzen - denn wenn man die Tabelle der Verbraucherverbände nutzt und dann ehrlich seine Wasch- und Trockengänge für Berufskleidung damit berechnet, werden die wenigsten auf meine Werte kommen.

                        Die Wenigsten machen sich aber auch die Mühe, mal wirklich genau auszurechnen und aufzulisten, wieviel Wasch- und Trockengänge übers Jahr für Berufskleidung anfallen. Ich habe das hier nicht geschrieben, um zu verkünden: "Macht das, dann bekommt Ihr alle 750,- € anerkannt", sondern um zu sagen: "Macht das und Ihr habt gute Chancen, dass Ihr das, was Ihr tatsächlich für die Reinigung von Berufskleidung ausgebt, auch anerkannt bekommt". Das ist ein Unterschied. Und ich behaupte, dass so ziemlich Jeder, der typische Berufskleidung jeden Tag tragen muss, auf jeden Fall über diese Reinigungspauschale von 103,- € kommt. Wie gesagt: Wenn man sich einmal hinsetzt und akribisch ausrechnet, wie die realen Kosten aussehen.

                        Gruß,

                        Eni

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                          #13
                          AW: Reinigungskosten für Arbeitsbekleidung

                          Dieser Post ist zwar schon alt, ich häng mich trotzdem kurz dran...

                          Laut Tabelle wird ja in Personen/Haushalt unterschieden.

                          Meine Arbeitskleidung ist aber so mit Öl und Schmutz verunreinigt dass man keine andere Wäsche mitreinigen kann ohne dass diese mit dem Ölgeruch kotaminiert wird, der trotz Reinigung nicht gänzlich aus der Wäsche zu entfernen ist ( ausser chem. Reinigen, was aber bei meinem Kleidungsbedarf nicht bezahlbar ist ).
                          Insofern solte ich meine Waschzyklen doch mit einem 1 Personenhaushalt abrechnen können.

                          Hat damit schon jemand Erfahrung gesammelt ?

                          MFG

                          Dirk

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                            #14
                            AW: Reinigungskosten für Arbeitsbekleidung

                            Zitat von Dodo1103 Beitrag anzeigen
                            Dieser Post ist zwar schon alt
                            Ich les ihn mir jetzt jedenfalls nicht mehr durch.

                            Zitat von Dodo1103 Beitrag anzeigen
                            Laut Tabelle wird ja in Personen/Haushalt unterschieden.
                            Welche Tabelle? Personen und Haushalt sind meiner Meinung nach bei der Anlage Unterhalt wichtig.

                            Zitat von Dodo1103 Beitrag anzeigen
                            Insofern solte ich meine Waschzyklen doch mit einem 1 Personenhaushalt abrechnen können.
                            Da wirst Du keinen Einpersonenhaushalt finden, der da in die Bresche springt.

                            Oder anders gesagt: abgesehen davon dass ich den Bezug zu ElsterFormular nicht erkannt hab, ich versteh nur Bahnhof!

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