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Berufshaftpflichtversicherung

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    Berufshaftpflichtversicherung

    Guten Morgen,

    kann man die Berufshaftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend machen? Und wenn ja, wo trage ich das ein?

    Gruß Roronoa

    #2
    AW: Berufshaftpflichtversicherung

    Hallo Roronoa,

    als Werbungskosten nicht, wenn dann als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand auf der Seite 2 in der Zeile 47 ....Unfall- und Haftpflichtversicherungen.
    Dabei muss man beachten, dass eventuell keine steuerliche Auswirkung entsteht, wenn der Höchstbetrag schon durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft ist.

    Tschüß

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      #3
      AW: Berufshaftpflichtversicherung

      Hallo Roronoa,

      handelt es sich vielleicht um selbstständige/freiberufliche Tätig?
      Denn dann wären es imho normale Betriebsausgabe.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Berufshaftpflichtversicherung

        Bei einer wirklich reinen Berufshaftpflichtversicherung hätte ich keine Bedenken diese als sonstige Werbungskosten, Zeile 47 etc. einzutragen.

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          #5
          AW: Berufshaftpflichtversicherung

          Es ist eine reine Berufshaftpflichtversicherung. Und ich bin kein Selbstständiger. Ich trage das mal in Zeile 48 ein. Mal sehen, was das Finanzamt dann sagt.

          Danke für die Antworten.
          Zuletzt geändert von Roronoa; 20.09.2012, 09:06.

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            #6
            AW: Berufshaftpflichtversicherung

            Die Berufshaftpflicht kann selbstverständlich als Werbungskosten angesetzt werden. Zeile 47 - 49 bei den weiteren Werbungskosten.

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