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Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngeld...

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    Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngeld...

    Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngeld gezahlt wurde?

    Ich habe an anderer Stelle hier im Forum gelesen, dass man da nur die Zeile 40 im Hauptvordruck ausfüllen braucht. Aber eine Zeile 40 habe ich da gar nicht. Mir wird dieses Elsterding immer unlogischer. Es endet auf seite 1 bei 28. und fängt auf Seite 2. mit 41. an.

    #2
    AW: Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngel

    In meinem ElsterFormular ist das in Zeile 94. Hast Du vielleicht einen Beitrag für frühere Jahre gelesen?

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      #3
      AW: Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngel

      das ist möglich. ich fand es nur komisch, dass es nicht durchgehend nummeriert ist. und da nicht erwähnt wurde wie der Eintrag in besagter Zeile lautet konnte ich nicht danch suchen. wie heisst er denn?

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        #4
        AW: Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngel

        Hallo Tipu,

        sehe ich es richtig, dass es ausschließlich um Lohnersatzleistungen geht? Also nichts mit Lohnsteuer etc.?

        Dann ist die Anlage N falsch, du brauchst sie überhaupt nicht, die Lohnersatzleistungen gehören dann in den Hauptvordruck, Zeile 94.


        >>>ich fand es nur komisch, dass es nicht durchgehend nummeriert ist.

        Wie ich im anderen Thread schon sagte, stimmt das nur bedingt. Normalerweise geht es schon der Reihe nach, bei Elster sind aber einige Zeilen unnötig oder ergeben sich von selbst, daher ist es etwas anders.

        Übrigens könnte mit 40 auch eine Finanzamtskennzahl gemeint sein, die gibt es nämlich auch noch.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngel

          Zitat von Tipu Beitrag anzeigen
          Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngeld gezahlt wurde?

          Ich habe an anderer Stelle hier im Forum gelesen, dass man da nur die Zeile 40 im Hauptvordruck ausfüllen braucht. Aber eine Zeile 40 habe ich da gar nicht. Mir wird dieses Elsterding immer unlogischer. Es endet auf seite 1 bei 28. und fängt auf Seite 2. mit 41. an.
          Man muss nur bis zum Mantelbogen 2007 zurück gehen, bis es in Zeile 40 dort tatsächlich hieß: Entgeltersatzleistungen, sofern nicht in Anlage N Zeile x enthalten.

          Schon 2008 stand da was völlig anderes, seit 2009 befindet sich im Papierformular die Angabe, dass die Anlage Vorsorgeaufwand beigefügt wurde. Dass die in dem Elsterding fehlt, weil dieses selber weiß, ob diese Anlage beigefügt wurde und den Inhalt dieser Zeile daher automatisch generiert (wie man in der Druckvorschau der komprimierten Erklärung sehen kann), entbehrt nicht einer gewissen Logik. Aus ähnlichen Gründen fehlen ebenso die Zeilen 29 bis 39.

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            #6
            AW: Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngel

            Also....
            Nun für mich, damit ich es verstehe und nichts falsch mache (an sich kann man ja nur verlieren... ;o)

            Meine Frau hat 2011 Elterngeld bezogen. Das habe ich nun auf dem Hauptvordruck eingetragen (Seite 4 / Zeile 94)

            Muss ich das Elterngeld nun nochmal bei ihr in Anlage N angeben? Da sie ein halbes Jahr gearbeitet hat muss ich ja N auch ausfüllen.

            Schwierig schwierig...

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              #7
              AW: Anlage N ausfüllen wenn nur Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld und Elterngel

              Hallo Taecla83,

              es darf grundsätzlich alles nur einmal eingetragen werden.
              Und wer eine Anlage N hat (aus anderen Gründen - aber bitte nicht die des Ehepartners), der trägt es dort ein. Die Möglichkeit im Hauptvordruck ist nur für Personen gänzlich ohne Anlage N.

              Eigentlich steht das auch ziemlich eindeutig an der Zeile 94 im Hauptvordruck dran ("soweit NICHT in ... Anlage N eingetragen").

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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