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Auswärtige Unterbringung

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    Auswärtige Unterbringung

    Hallo,

    ich habe eine 20-jährige Tochter, die in der benachbarten Stadt studiert und dort in
    einer Mietwohnung lebt.

    Würde mir der Ausbildungsfreibetrag für die auswärtige Unterbringung zustehen?
    (die Tochter hat keine eigenen Einkünfte, die Miete für die Wohnung wird von mir
    getragen).

    Wenn obige Frage mit ja zu beantworten ist, habe ich folgendes Problem:
    ich habe gerade meine Einkommenssteuererklärung für 2011 fertig und an das
    Finanzamt übermittelt, ohne den Freibetrag geltend zu machen.

    Wie kann ich das korrigieren?

    MfG
    Müller77

    #2
    AW: Auswärtige Unterbringung

    ja, sieht so aus, als könnten Sie das geltend machen.

    Speichern Sie Ihre Steuererklärung als Kopie unter einem anderen Namen und schicken diese hinterher. Bei einer authentifizierten Übermittlung ist dann alles erledigt. Wenn Sie die unterschriebene Fassung einreichen müssen, dann nehmen Sie eben das aktuellste. Ggf. kurz im FA anrufen, dass eine Berichtigung kommt.

    Wenn der Bescheid schon da ist, müssten Sie innerhalb eines Monats einen Änderungsantrag stellen.

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      #3
      AW: Auswärtige Unterbringung

      Danke dir, Kloebi.
      Ich habe nun die korrigierte übermittelt.

      Grüße nach Dresden.

      Kommentar

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