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Kinder ü 18

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    Kinder ü 18

    Hallo liebe Gemeinde,

    mein Sohn ist im April 2009 18 geworden. Wie verhält sich das steuerlich bei Anlage Kind? Gilt dann mein Sohn als nicht volljährig oder? Weil wenn ich einträge bei über 18 jährigen mache sagt er mir Fehler, es gelte nur bei volljährigen Kinder einträge gültig. Ich habe die einträge bei ihm weggemacht schon war der Fehler behoben. Aber er hat doch Einkünfte und ist wie gesagt jetzt 18.

    Gruß
    ertkn

    #2
    AW: Kinder ü 18

    Ich kann es jetzt nicht testen, daher versuchsweise: Hattest du in den Zeilen zu den volljährigen Kindern auch Zeiträume angegeben, in der der Sohn noch nicht 18 war ? Zum Beispiel Eintragungen zur Ausbildung ab 01.01., obwohl vielleicht bei einem angenommen Geburtstag am 15.04. der Zeitraum mit 15.04. beginnen müsste ?

    Wie gesagt, ich weiß es nicht, nur ein Versuch ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kinder ü 18

      in den zeilen ab zeile 21 muss zum Einkommen nur etwas angegeben werden, wenn zuvor in zeile 13-20 angegeben wurde, weshalb das Kind auch ueber das 18. lebensjahr hinaus berücksichtigt werden soll (also bzgl kindergeld/kinderfreibetrag etc.).

      Wenn das Kind also in der Ausbildung ist, und sie fuer das kind zB weiter Kindergeld bekommen, oder zumindest Anspruch darauf haben könnten, so können Sie dies entsprechend eintragen und müssen (nur) dann auch Angaben zum Einkommen des Kindes machen.

      Ist dies nicht der Fall wird an Hand des Geburtsdatums bzw. des Kindergeldanspruchs automatisch eine anteilige Berücksichtigung vorgenommen.

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        #4
        AW: Kinder ü 18

        Ja, aber für mein Sohn treffen ja all diese 13-20 Punkte nicht zu. Er geht normal einer Arbeit nach. Seit dem Oktober 2009. Ich hab deshalb mal alles offen gelassen. Mal sehen was das Finanzamt da noch "nachreicht". Ich blick da nicht durch.

        Gruß
        ertkn

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          #5
          AW: Kinder ü 18

          Deswegen sagt Falzo ja auch, dass Sie dann in den Zeilen 13-26 auch nichts eintragen sollten. Denn wenn Ihrer Meinung nach ab dem Nachvolljährigkeitsmonat kein Kindergeld- und Kinderfreibetragsanspruch besteht, weshalb wollen Sie dann dort irgendwo etwas eintragen und es damit doch beantragen ? Es reicht, die Zeilen 1-12 für die Nichtvolljährigkeitsmonate auszufüllen, also für die Monate, in der Anspruch besteht.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            AW: Kinder ü 18

            Ah jetzt habe ich verstanden. Ich muss also das ankreuzen weshalb für mein Sohn ab 18 weiter Kindergeld gezahlt wurde. Was schließlich dannach passiert ist interessiert es ja quasi nicht oder? Also er sollte weiter Schule besuchen hat aber dannach abgebrochen und hat angefangen zu Arbeiten. Also gebe ich oben die Schulzeiten ein und unten dann die Einkünfte?! Richtig so?

            Gruß
            ertkn

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              #7
              AW: Kinder ü 18

              Zitat von ertkn Beitrag anzeigen
              Ah jetzt habe ich verstanden. Ich muss also das ankreuzen weshalb für mein Sohn ab 18 weiter Kindergeld gezahlt wurde. Was schließlich dannach passiert ist interessiert es ja quasi nicht oder? Also er sollte weiter Schule besuchen hat aber dannach abgebrochen und hat angefangen zu Arbeiten. Also gebe ich oben die Schulzeiten ein und unten dann die Einkünfte?! Richtig so?

              Gruß
              ertkn
              so ist es! fuer alle zeiten nach dem 18. geburtstag für die sie noch kindergeld bekommen haben, zB wegen schule oder ausbildung muessen sie das entsprechende kreuzchen machen und den zeitraum eintragen.

              und auch nur die in diesen zeitraeumen von ihrem sohn erzielten einkuenften müssen sie weiter unten angeben.

              ab dem zeitpunkt wo er normal arbeitet, und sie kein kindergeld mehr bekommen, muessen sie nix mehr eintragen.

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