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Werzeug und Material absetzbar

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  • shykedee
    antwortet
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    Sorry, ich dachte, dass es eindeutig wäre:
    Das Werkzeug habe ich insbesondere für die Umbaumaßnahmen eingekauft, weil ich vieles (das meiste) selbst gemacht habe. ;-)
    Ich hatte natürlich vorher auch schon einiges an Werkzeug, aber die haben nicht ausgereicht.

    Gekauft habe ich u.a.: Bohrhammer, Mauernutfräse, vernünftigen Akkuschrauber, Flex, Schleifmaschinen (Excenter, Delta), Kreuzlaser, Wasserwaage, Winkel, Malerpinsel und -rollen, Spachtel, Maurerkellen etc. und halt Zubehör, wie Bohrer, Bits, Bohrkronen, Lochsägen etc.

    Zu erwähnen ist noch, dass ich das meiste Werkzeug natürlich auch für die fortwährenden Instandhaltungsarbeiten des Hauses/Mietwohnung weiterverwende...

    LG ;-)
    Zuletzt geändert von shykedee; 23.05.2015, 17:01.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    Wie soll das hier jemand wissen für was Du das Werkzeug angeschafft hast und wie Du es verwendest?

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  • shykedee
    antwortet
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    Hallo zusammen,

    habe diesen Thread verfolgt und würde nochmals nachhaken.

    Und zwar habe ich im 2-Parteien-Haus renoviert und die allg. Gesamtausgaben werden ja bekanntlich in Höhe der zu vermieteten Fläche (15%) abgesetzt mit einigen Ausnahmen.
    Wobei reine Mietwohnungsunkosten zu 100% abgesetzt werden können, aber die habe ich in den betreffenden Jahren noch nicht gehabt.

    Kannst du mich korrigieren, ob ich die Ausnahmen richtig angesetzt habe; also Posten, die nicht abzugsfähig sind:

    Bei diesen Positionen bin ich mir eigentlich sicher:
    - Möbel (auch Einbauküche)
    - Elektrogeräte (weiße Ware)
    - Leuchten
    - Entsorgungskosten (Mülldeponie)
    - Transporter- und Anhängerverleih
    - Transport-/Versandkosten/Porto

    Und bei diesen bin ich mir unsicher:
    - Werkzeug (elektr.- und Handwerkzeuge und Zubehör)
    - Einbauleuchten
    - Leuchtmittel (f. Einbauleuchten)
    - Türklingel
    - Teppichboden
    - Feuerlöscher/Rauchmelder
    - Entsorgungskosten (Bauschutt-Container)

    Über ein kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüße

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  • 123fred
    antwortet
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    Vielen Dank

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    Der Materialaufwand für die Renovierung der eigenen Wohnung ist grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähig sind lediglich Lohnanteile, wenn die Arbeiten von Fremden durchgeführt werden und der Aufwand unbar bezahlt wird. Es handelt sich dann um Handwerkerleistungen (Hauptvordruck Seite 3 Zeile 78 und Erläuterungen dazu in der Eingabehilfe von Elsterformular).

    Soweit die Aufwendungen in einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer angefallen sind, sind in diesem Bereich auch die angefallenen Materialkosten steuerlich abzugsfähig.

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  • 123fred
    antwortet
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    private Renovierungsarbeiten: Tapezieren, Wände und Decke streichen, Wanddurchbruch und neues Fenster einbauen, neuer Teppichboden, Badezimmer und Sanitärleitungen erneuert

    Werkzeuge und Material: Spachtel, Farbe, Tapeten, Bohrhammer, Kleber...

    Teilweise haben diese Arbeiten im Arbeitszimmer stattgefunden, teilweise im Rest der Wohnung (Wohnung innerhalb des Hauses der Eltern)

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Werzeug und Material absetzbar

    Was verstehen Sie unter private Renovierungsarbeiten? Um was für Werkzeuge und Material handelt es sich beispielsweise?

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  • 123fred
    hat ein Thema erstellt Werzeug und Material absetzbar.

    Werzeug und Material absetzbar

    Hallo,

    ist es möglich, Werzeug und Material für private Renovierungsarbeiten abzusetzen?

    Was wäre, wenn ein Arbeitszimmer vorhanden wäre?

    Gruß,
    Fred
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