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Vereinfachte Steuererklärung

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    Vereinfachte Steuererklärung

    Hallo,

    im Jahr 2008 wurden 8000 Euro verdient. Nach Abzug der Werbekostenpauschale ist man unter dem Grundfreibetrag, somit Erstattung aller Steuern.

    Braucht man in der vereinfachten Steuererklärung von 2008 somit keine Angaben auf der Seite 2 einzutragen?

    Muss man in Zeile 22 den Lohn eingetragen oder wird nur in Zeile 21 die eTIN eingetragen und nirgends der Lohn?

    Danke und Gruß,
    Fred

    #2
    AW: Vereinfachte Steuererklärung

    Antrag trotzdem ganz "normal" ausfüllen bitte

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      #3
      AW: Vereinfachte Steuererklärung

      Hallo Fred,

      mal die Grundsatzfrage: Warum willst du die Steuererklärung überhaupt machen?

      Wurden Steuern einbehalten? Und wenn ja, warum?

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Vereinfachte Steuererklärung

        Zitat von Harzed Beitrag anzeigen
        Antrag trotzdem ganz normal ausfüllen bitte
        ist doch mehr Arbeit. Wenn man sowieso unter den Pauschalen ist, warum noch extra Daten auf Seite 2 eintragen? Das ist mir nicht logisch.

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo Fred,

        mal die Grundsatzfrage: Warum willst du die Steuererklärung überhaupt machen?

        Wurden Steuern einbehalten? Und wenn ja, warum?

        MfG Stefan
        Ja, Steuern wurden einbehalten. Warum? Wurde damals nicht hinterfragt.

        Diese Frage ist noch offen: Muss man in Zeile 22 den Lohn eingetragen oder wird nur in Zeile 21 die eTIN eingetragen und nirgends der Lohn?

        off Topic: Warum funktionieren Zitate nicht?

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          #5
          AW: Vereinfachte Steuererklärung

          Die vereinfachte Steuererklärung kann nur in Papierform erstellt werden. Dort reicht es aus, wenn Sie nur die e-Tin angeben. Bei der Fertigung der Steuererklärung mit dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung Elsterformular müssen Sie auf der Anlage N alle Daten übernehmen, die Ihnen der Arbeitgeber mit dem Ausdruck der elektronischen Lohnnsteuerbescheinigung mitgeteilt hat.

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