Hallo,
im Jahr 2008 wurden 8000 Euro verdient. Nach Abzug der Werbekostenpauschale ist man unter dem Grundfreibetrag, somit Erstattung aller Steuern.
Braucht man in der vereinfachten Steuererklärung von 2008 somit keine Angaben auf der Seite 2 einzutragen?
Muss man in Zeile 22 den Lohn eingetragen oder wird nur in Zeile 21 die eTIN eingetragen und nirgends der Lohn?
Danke und Gruß,
Fred
im Jahr 2008 wurden 8000 Euro verdient. Nach Abzug der Werbekostenpauschale ist man unter dem Grundfreibetrag, somit Erstattung aller Steuern.
Braucht man in der vereinfachten Steuererklärung von 2008 somit keine Angaben auf der Seite 2 einzutragen?
Muss man in Zeile 22 den Lohn eingetragen oder wird nur in Zeile 21 die eTIN eingetragen und nirgends der Lohn?
Danke und Gruß,
Fred
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