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USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

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    USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

    Hallo,

    mein Freund arbeitet freiberuflich, ist Kleinunternehmer und sein Hauptauftraggeber sitzt in Gibraltar (Drittlandgebiet). In 2011 stammen sämtliche Einkünfte aus Gibraltar. Diese Einkünfte sind unserem Verständnis nach nicht steuerbar und zählen auch nicht zur Umsatzhöhe die zur Definition des Kleinunternehmers herangezogen wird.
    In 2012 gab es auch Einkünfte aus Deutschland.

    Wir waren (vermutlich fälschlicherweise) der Meinung, dass eine Umsatzsteuererklärung (für 2011) nicht nötig ist.
    Nun hat das Finanzamt allerdings eine angefordert und ich versuche seit mehreren Stunden mich damit auseinanderzusetzen. Wir haben die WISO-Steuer-CD. Aber weder diese noch die Informationen aus dem Internet helfen uns wikrlich weiter.

    Mir ist generell unklar, was ein Kleinunternehmer in der USt-Erklärung ausfüllen muss. Wo werden Einkünfte aus Deutschland und wo die aus Drittstaaten (Gibraltar) eingetragen? Werden diese überhaupt eingetragen?
    Und was ist als "Umsatz im Kalenderjahr 2010 / 2011" (Zeile 24 + 25) einzutragen (keine Kleinunternehmer-Umsätze - also 0 Euro / nur die Einkünfte mit deutschen Auftraggebern / alle Umsätze)?


    Es ist wirklich immer wieder enttäuschend, dass man trotz intensiver Auseinandersetzung mit der Themantik ohne Unterstützung eigentlich nicht in der Lage ist, die Steuererklärungen auszufüllen.

    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus für eure Unterstützung.
    Anna

    #2
    AW: USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

    Es gilt zu unterscheiden: E i n k ü n f t e erkläre ich in der Einkommensteuererklärung, U m s ä t z e in der Umsatzsteuererklärung. Umsätze können Lieferungen oder sonstige Leistungen sein. Sie können im Inland oder im Ausland stattfinden. Das wäre erst mal zu klären.

    Danach richtet sich am Ende auch, ob diese Umsätze auf der ersten Seite der Umsatzsteuererklärung eingetragen werden (siehe § 19 Abs. 3 Umsaztsteuergesetz).

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      #3
      AW: USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

      Hallo Elefant,

      vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Die Einkommensteuererklärung haben wir bereits im Frühjahr erstellt, abgegeben und auch bereits einen Bescheid erhalten.

      Aktuell unklar ist uns, was in der Umsatzsteuererklärung einzutragen ist, die das Finanzamt nun nachträglich noch zusätzlich eingefordert hat.

      Mein Freund arbeitet als freiberuflicher Übersetzer und hat Übersetzungen für ein Unternehmen, welches in Gibraltar ansässig ist, erstellt. Mein Freund ist in Deutschland ansässig.

      Als Antwort auf die Frage, wo die Dienstleistung stattgefunden hat, würde ich sagen: in Deutschland.
      Wir waren bisher eigentlich so informiert, dass das Land des Kundens (somit Gibraltar) relevant für die steuerliche Einordnung ist und nicht das Land des Freiberuflichen bzw. das Land der Ausführung der Dienstleistung. Ist das etwa falsch? Obwohl die Einkünfte (und somit auch der Umsatz) in 2010 über 17.500 Euro lagen wurde mein Freund somit als Kleinunternehmer eingestuft. Das hat uns das Finanzamt so erläutert und auch schriftlich bestätigt.

      Vielen Dank für die Unterstützung.

      Viele Grüße,
      Anna

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        #4
        AW: USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

        Wenn ein Unternehmer für einen anderen Unternehmer tätig wird dann gilt als Ort der Leistung grundsätzlich der Unternehmenssitz des Leistungsempfängers. Da seid Ihr also richtig informiert. Auf der ersten Seite der Erklärung sind die steuerbaren Umsätze einzutragen. Sonstige Leistungen im Ausland sind aber nicht steuerbar.

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          #5
          AW: USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

          Guten Abend Elefant,

          vielen Dank für die schnelle Hilfe!

          Verstehe ich es dann richtig, dass Einkünfte dieser Art aus Drittstaaten - also nicht steuerbare Einkünfte - überhaupt nicht in der Umsatzsteuererklärung eingetragen werden? Ich habe keine Eintragsmöglichkeit für nicht steuerbare Umsätze gefunden.

          Vielen Dank und viele Grüße,
          Anna

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            #6
            AW: USt-Erklärung - Kleinunternehmer - Einnahmen aus Drittstaat

            Nicht steuerbare Umsätze müssten eigentlich - ohne jetzt nachzuschaun - in die Anlage UR gehören.

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