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    Mini Gewerbe

    Hallo
    Wie ich meine Steuererklärung erstelle habe ich ja mittlerweile verstanden aber meine Frau meinte Sie müsse nun ein Minigewerbe betreiben aber unter was trage ich es am ein?? Unter G Einkünfte aus Gewerbebetrieb?? Es muß doch, so wie ich es gelesen haben, nur eine Einnahmen/Überschussrechnung vorliegen.

    Danke schon mal für die Antworten
    Cu Digger100

    #2
    AW: Mini Gewerbe

    Was verstehen Sie unter einem Minigewerbe? Was macht Ihre Ehefrau genau?

    Kommentar


      #3
      AW: Mini Gewerbe

      Zitat von Digger100 Beitrag anzeigen
      Hallo
      Wie ich meine Steuererklärung erstelle habe ich ja mittlerweile verstanden aber meine Frau meinte Sie müsse nun ein Minigewerbe betreiben aber unter was trage ich es am ein?? Unter G Einkünfte aus Gewerbebetrieb?? Es muß doch, so wie ich es gelesen haben, nur eine Einnahmen/Überschußrechnung vorliegen.
      - Einnahme-Überschuß-Rechnung erstellen
      - den Gewinn bzw. Verlust aus dieser EÜR in die Anlage G übernehmen
      - natürlich beides mit der Einkommensteuererklärung ans Finanzamt senden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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