Ich arbeite gerade an der Steuererklärung für 2011.
Folgender Sachverhalt bringt mich ein wenig ins schwitzen:
2010: Verlust durchs Zweitstudium ca. 14.000 EUR.
2010: Verdienst durch Job (Oktober - Dezember) nach Abzug der Werbungskosten unter Freibetragsgrenze
2010: Dabei KEINEN Verlustvortrag eingereicht (Milchmädchenrechnung meinerseits: Keine Steuern gezahlt, kein Verlustvortrag nötig)
2011: Steuerbescheid erhalten und Steuern zurück erhalten.
Ein erster Anruf heute beim FA war eher ernüchternd:
Zitat: Wenn der Steuerbescheid 2010 rechtskräftig war, können Sie den Verlust aus 2010 jetzt nicht mehr vortragen.
Meine Frage: Muss ich nun mehrere 1000 EUR abschreiben?
Über eine kurze Information würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Folgender Sachverhalt bringt mich ein wenig ins schwitzen:
2010: Verlust durchs Zweitstudium ca. 14.000 EUR.
2010: Verdienst durch Job (Oktober - Dezember) nach Abzug der Werbungskosten unter Freibetragsgrenze
2010: Dabei KEINEN Verlustvortrag eingereicht (Milchmädchenrechnung meinerseits: Keine Steuern gezahlt, kein Verlustvortrag nötig)
2011: Steuerbescheid erhalten und Steuern zurück erhalten.
Ein erster Anruf heute beim FA war eher ernüchternd:
Zitat: Wenn der Steuerbescheid 2010 rechtskräftig war, können Sie den Verlust aus 2010 jetzt nicht mehr vortragen.
Meine Frage: Muss ich nun mehrere 1000 EUR abschreiben?
Über eine kurze Information würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
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