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Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

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    Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

    Hallo,

    Die Betreibskosten meiner Miete sind im Vertrag Pauschal angegeben und die Vermieterin weigert sich diese Kosten genau zu listen. Wie könnte ich den Teil für diese Kosten absetzten? Könnte ich einen Prozentsatz von dem Pauschelenvertrag angeben?

    Danke im Voraus für die Hinweise :-)

    Ester

    #2
    AW: Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

    Sie beziehen sich auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Für den Abzug derartiger Aufwendungen ist eine entsprechende Bescheinigung des Vermieters erforderlich, aus der sich ergibt, dass die Aufwendungen angefallen sind und um welche Art von Aufwendungen es sich handelt. Ausserdem soll darin auch die Grundvoraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Aufwendungen - unbare Bezahlung - bestätigt sein.

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      #3
      AW: Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

      Hallo Ester,

      was heißt denn genau "pauschal"? Ist es eine Warmmiete/Komplettmiete, oder weigert sich die Vermieterin nur, detailiert abzurechnen?
      Letzteres wäre wahrscheinlich unzulässig (kommt aber in speziellen Fällen auch auf den Mietvertrag an). In der Regel hat ein Mieter einen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung. Und zu einer ordentlichen Nebenkostenabrechnung gehört auch der gesonderte Ausweis der §35a-Aufwendungen (das sind die haushaltsnahen Dienstleistungen).

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

        Hallo,

        Danke für die Hinweise...
        Mein Mietvertrag hat die Nebenkosten als Pauschalbetrag angegben, nach dem Mietrecht habe dann ich im Prinzip KEINEN Anspruch auf die ganauere Abrechnung (versteh ich nicht warum eingentlich!!)... Diese genauere Abrechnung brauche ich eigentlich auch nicht, nur die monatlichen Kosten zu Gartenpflege, Hausreinigung usw, die konstant bleiben sollten...

        Die Vermierterin weigert es weiterhin mir eine detallierte Zusammenfassung der Kosten zu geben... Was konnte ich ihr sagen, dass sie es doch mir gibt? Sie muss diese Berechnungen haben...
        Anderesrum, was sagt in diesem Fall das Finanzamt? Ich sehe da gibt es eine rechtliche Lücke: Finanzamt fordert eine detallierte Abrechnung an, die die Vermieter nicht unbedingt erstellen müssen... ?!?!

        Ester

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          #5
          AW: Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

          Hallo Ester,

          wenn es wirkliche eine richtige Nebenkostenpauschale* ist (incl. Risikoübergang auf die Vermieterin - die realen Kosten könnten ja deutlich höher sein oder werden), dann sind auch die gefragten Kosten (Gartenpflege, Hausreinigung usw.) von dem Mieter nicht absetzbar, er hat sie ja auch nicht getragen bzw. nur indirekt.
          Und das wird auch das Finanzamt so sehen, also bringt imho eine Kostenaufstellung nichts.

          *ich musste das gerade auch erst googlen - die Regel ist das nämlich nicht, ich hatte noch nie damit zu tun

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Wohnung --> Mietbetriebskosten für Gartenpflege, Reinigung usw absetzen?

            Zitat von Ester Beitrag anzeigen
            ... nach dem Mietrecht habe dann ich im Prinzip KEINEN Anspruch auf die ganauere Abrechnung (versteh ich nicht warum eingentlich!!)...
            Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. im Rahmen von bestimmten gesetzlichen Grenzen kann hier Jeder vertraglich vereinbaren, was und wie er will. Sie bzw. Sie auf mehr oder weniger Vorgabe des Vermieters haben sich freiwillig dafür entschieden, eine Nebenkostenpauschale mit dem Vermieter zu vereinbaren, wodurch die Nebenkosten abgefrühstückt sind. Vorteil für den Vermieter: Er kann sich den ganzen Papierkram mit der Abrechnung mit dem Mieter und evtl. Auseinandersetzungen darüber, was überhaupt umlegbar ist oder ob es nicht billiger gegangen wäre, sparen. Vorteil für den Mieter: er hat Planungssicherheit, denn es kommt auch bei steigenden Ernergiekosten keine Nachzahlung. Vor- oder Nachteil für Beide: Je nach Entwicklung der Kosten macht entweder der Vermieter oder der Mieter aus gedanklicher späterer Rückbetrachtung ein "Geschäft".

            Das Wesen dieser Pauschale ist dann aber halt auch, dass eine Aufteilung nicht vereinbart und auch nicht zulässig ist. Wäre sie es doch, dann wäre ja der ganze gesparte Papierkramaufwand wieder flöten, oder ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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