Lt. ESt.-Bescheid wurden die Fahrtkosten zur ADHS-Therapie für meine Kinder abgelehnt mit der Begründung, dass Fahrtkosten zum Arzt keine außergewöhnlichen Belastungen seien. Auf meinen Einspruch bekam ich die Begründung, dass die Fahrtkosten für die Kinder bereits mit Kindergeld bzw. verschiedenen Freibeträgen abgegolten wären. Ich habe jetzt die Möglichkeit einer Stellungnahme, finde aber leider keine gesetzlichen Grundlagen, welche ich angeben kann. Für jede Hilfe bin ich dankbar! Beste Grüße!
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Fahrtkosten ADHS-Therapie Kinder
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Birgit Posselt
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AW: Fahrtkosten ADHS-Therapie Kinder
Hallo,
leider geht das schon ziemlich in den Bereich der - hier unzulässigen - Steuerberatung. Da das aber vermutlich keine echte Alternative ist (was bringt es, wenn der Berater das gleiche kostet wie die Steuereinsparung einbringt?) und sich imho außerdem das Finanzamt hier nicht korrekt verhält, schreibe ich doch mal ein paar Sätze.
>>>dass Fahrtkosten zum Arzt keine außergewöhnlichen Belastungen seien
Das war ja schon mal völliger Unsinn, dein Einspruch war berechtigt und ihm wurde ja in der Sache offenbar auch stattgegeben.
>>>dass die Fahrtkosten für die Kinder bereits mit Kindergeld bzw. verschiedenen Freibeträgen abgegolten wären.
Auch das ist meiner Ansicht nach Falsch, außergewöhnliche Belastungen haben es doch gerade ansich, dass sie - ebenso wie die normalen Kosten der Kinder - selbst getragen werden müssen. Erst wenn diese Kosten besonders hoch sind (außergewöhnlich), können sie abgesetzt werden, ich sehe nicht, warum das für die Kinder betreffenden Kosten anders sein soll.
>>>finde aber leider keine gesetzlichen Grundlagen
Ich jetzt auf die Schnelle auch nicht, aber gerade das sehe ich als Bestätigung meiner Ansicht, was es nicht gibt kann man auch schwer finden (ich meine die Nichtanerkennung bei Kosten für Kinder).
Leider bringt dir das nicht so viel in der Argumentation gegenüber dem Finanzamt, aber vielleicht äußert sich ja noch jemand anderes dazu.
Alternativ könnte man vielleicht auch sagen, dass es ureigene Kosten der Eltern waren, denn sie mussten zwingend (mit)fahren, um den Behandlungserfolg zu gewährleisten (ohne Eltern wäre das Kind gar nicht dorthin gekommen).
Ähnliches gilt nämlich beispielsweise für Besuchsfahrten ins Krankenhaus, sobald diese für die Behandlung nötig sind, können sie abgesetzt werden.
MfG StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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AW: Fahrtkosten ADHS-Therapie Kinder
Einige Referenz-Urteile des BFH zu ähnlich gelagerten Fällen (Fahrten zur Behandlung eines sprachgestörten Kindes) gibt es im Abschnitt "Fahrtkosten allgemein" hier:
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/auergewhnliche-belastungen-abc-teil-1.htmlmfg. - Kent
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AW: Fahrtkosten ADHS-Therapie Kinder
Krankheitskosten allgemein sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG.Krankheitskosten, die SIE für Ihre Kinder als Teil der Angehörigen nach § 15 AO bezahlen, sind abzugsfähig (R 33.1 EStR). Tragen die Kinder aber wegen eigener Einkünfte die Kosten selbst, dann natürlich nicht, sondern Ansatz in DEREN Steuererklärung.
Fahrtkosten zum Arzt sind im Rahmen des üblichen wie die Arztkosten zu behandeln, denn sie stellen Aufwand im Zusammenhang mit einer Krankheit dar. Es sei denn Sie wären sowieso zu Arzt X gefahren, da dieser Ihr Freund ist und er nur anlässlich des Besuches auch einmal "drüberschaut" und danach mit der Rechnung wedelt ...Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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