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Unterhalt für Freundin bzw. Mutter des Kindes

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    Unterhalt für Freundin bzw. Mutter des Kindes

    Hallo
    Ein Bekannter von mir lebt mit seiner Freundin zusammen. Die beiden haben in 2011
    ein Kind bekommen. Sie war im Januar und Februar noch in der Ausbildung. Hat vom
    01.01-18.02 600Euro verdient. Vom 18.02-29.05 hat Sie Mutterschaftsgeld i.H.v. 1.016Euro bekommen. Vom 01.06.-31.12 1.835 Euro Elterngeld. Er will eine Anlage Unterhalt in seiner Steuererklärung abgeben. Muss er nur Ihren Bruttolohn nur die 600 Euro aus der Ausbildung angeben oder muss er das Elterngeld und Mutterschaftsgeld auch angeben?

    #2
    AW: Unterhalt für Freundin bzw. Mutter des Kindes

    Es muss alles angegeben werden.

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      #3
      AW: Unterhalt für Freundin bzw. Mutter des Kindes

      Wo trägt man das Elterngeld und Mutterschaftsgeld in Anlage U ein? Unter Sozialleistungen / Sontige Bezüge? Würde mich über eine Antwort freuen. mfg

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        #4
        AW: Unterhalt für Freundin bzw. Mutter des Kindes

        Klicken Sie auf der Anlage Unterhalt mit der Maus in Zeile 50 in die Betragsspalte und Sie erhalten in der Eingabehilfe umfangreiche Informationen - auch bezüglich des Elterngeldes.

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