Hallo
Ein Bekannter von mir lebt mit seiner Freundin zusammen. Die beiden haben in 2011
ein Kind bekommen. Sie war im Januar und Februar noch in der Ausbildung. Hat vom
01.01-18.02 600Euro verdient. Vom 18.02-29.05 hat Sie Mutterschaftsgeld i.H.v. 1.016Euro bekommen. Vom 01.06.-31.12 1.835 Euro Elterngeld. Er will eine Anlage Unterhalt in seiner Steuererklärung abgeben. Muss er nur Ihren Bruttolohn nur die 600 Euro aus der Ausbildung angeben oder muss er das Elterngeld und Mutterschaftsgeld auch angeben?
Ein Bekannter von mir lebt mit seiner Freundin zusammen. Die beiden haben in 2011
ein Kind bekommen. Sie war im Januar und Februar noch in der Ausbildung. Hat vom
01.01-18.02 600Euro verdient. Vom 18.02-29.05 hat Sie Mutterschaftsgeld i.H.v. 1.016Euro bekommen. Vom 01.06.-31.12 1.835 Euro Elterngeld. Er will eine Anlage Unterhalt in seiner Steuererklärung abgeben. Muss er nur Ihren Bruttolohn nur die 600 Euro aus der Ausbildung angeben oder muss er das Elterngeld und Mutterschaftsgeld auch angeben?
Kommentar