Hallo Zusammen,
mein Mann ist Angestellter und ich bin momentan in Elternzeit, jedoch selbst bei der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht Familienversichert bei meinem Mann.
Der Bescheid weist jetzt aber für meinen Mann und mich nur die 1.900 Euro als Höchstbetrag aus.
Mir würden doch die 2.800 Euro zustehen oder nicht?
Dies habe ich noch gefunden:
Bei Personen, die Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder Krankheitskosten haben, ist der niedrigere Höchstbetrag in Höhe von 1.900 Euro anzusetzen. Zu diesem Personenkreis gehören z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge geleistet hat), Rentner (die aus der Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse erhalten), Beamte (bei denen in der Regel Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten besteht), in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige sowie Personen, für die steuerfreie Leistungen der Künstlersozialkasse erbracht werden.
Versicherte, die ihre Beiträge vollständig selbst aufbringen, können bis zu 2.800 Euro ansetzen.
Kann mir jemand helfen?
LG
Chrishei
mein Mann ist Angestellter und ich bin momentan in Elternzeit, jedoch selbst bei der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht Familienversichert bei meinem Mann.
Der Bescheid weist jetzt aber für meinen Mann und mich nur die 1.900 Euro als Höchstbetrag aus.
Mir würden doch die 2.800 Euro zustehen oder nicht?
Dies habe ich noch gefunden:
Bei Personen, die Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder Krankheitskosten haben, ist der niedrigere Höchstbetrag in Höhe von 1.900 Euro anzusetzen. Zu diesem Personenkreis gehören z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge geleistet hat), Rentner (die aus der Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse erhalten), Beamte (bei denen in der Regel Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten besteht), in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige sowie Personen, für die steuerfreie Leistungen der Künstlersozialkasse erbracht werden.
Versicherte, die ihre Beiträge vollständig selbst aufbringen, können bis zu 2.800 Euro ansetzen.
Kann mir jemand helfen?
LG
Chrishei
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