Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abweichung zw. ELSTER und Steuerbescheid bei Altersvorsorge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abweichung zw. ELSTER und Steuerbescheid bei Altersvorsorge

    Hallo Zusammen,

    mein Mann ist Angestellter und ich bin momentan in Elternzeit, jedoch selbst bei der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht Familienversichert bei meinem Mann.

    Der Bescheid weist jetzt aber für meinen Mann und mich nur die 1.900 Euro als Höchstbetrag aus.

    Mir würden doch die 2.800 Euro zustehen oder nicht?

    Dies habe ich noch gefunden:
    Bei Personen, die Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder Krankheitskosten haben, ist der niedrigere Höchstbetrag in Höhe von 1.900 Euro anzusetzen. Zu diesem Personenkreis gehören z.B. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge geleistet hat), Rentner (die aus der Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse erhalten), Beamte (bei denen in der Regel Anspruch auf Beihilfe zu Krankheitskosten besteht), in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige sowie Personen, für die steuerfreie Leistungen der Künstlersozialkasse erbracht werden.
    Versicherte, die ihre Beiträge vollständig selbst aufbringen, können bis zu 2.800 Euro ansetzen.


    Kann mir jemand helfen?

    LG
    Chrishei

    #2
    AW: Abweichung zw. ELSTER und Steuerbescheid bei Altersvorsorge

    Hallo Chrishei,

    >>>Mir würden doch die 2.800 Euro zustehen ...

    Nein. Das ist leider etwas ungerecht, aber korrekt.
    Du hättest eigentlich den Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung, und damit gilt der niedrigere Höchstbetrag. Dass dein Mann - freiwillig - zu einer privaten Kasse gewechselt ist, ändert daran nichts.

    Zitat aus der Elster-Hilfe: "Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert gewesen wäre. Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat."

    EDIT: Die in dem Zitat angesprochene Frage ist Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 11.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar

    Lädt...
    X