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Ausländer & Doppel Haushaltsführung

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    Ausländer & Doppel Haushaltsführung

    Hallo,

    Ich komme aus Spanien und bin nach Deutschland wegen der Arbeit eingewandert. Ich habe gehört, das Finanzamt wird mich den "Doppel Haushaltsführung" anerkennen, weil ich dort (Spanien) Familie und Freunde habe. Stimmt das so?

    Kann ich daher die ganzen Kosten für meine Unterkunft (Mietekosten) am Arbeitsort in Deutschland absetzten (Anlage N, Doppelte Haushaltsführung Zeile 76)?

    Danke!

    Ester

    #2
    AW: Ausländer & Doppel Haushaltsführung

    Vorraussetzung dafür ist, dass Sie im Heimatland einen eigenen Hausstand unterhalten. Dieser wird wie folgt definiert:

    Ein eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten Arbeitnehmern vor. Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer wird ein eigener Hausstand anerkannt, wenn er eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung hat, die er als Eigentümer oder Mieter nutzt, in der er einen Haushalt unterhält und die den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt und nicht nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte gehalten wird, d. h., dass die Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich aufgesucht wird. Keinen eigenen Hausstand hat, wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder ein Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnt, auch wenn er sich an den Kosten beteiligt.
    Wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben, können Sie keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend.

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      #3
      AW: Ausländer & Doppel Haushaltsführung

      Hallo,

      Dane für den Hinweis.
      Ich finde allerdings die Zeilen 31 zu 40 nicht. Wo sind diese Zeilen, in der Anlage N? Die Frage bezieht sich auf die Steuererklärung von 2008, ich muss vor Ende des Jahres abgeben.

      Ich habe diese Angabe in der Anlage N gemacht:
      "Weitere Werbungskosten", Zeile 54:"Sonstiges, z.B Flugkosten bei Wegen zwischen Wohnung und Arbeitstätten, Kontoführungsgebühren..."

      Ist das korrekt? Wenn nicht, wo sollte ich es angeben?

      Danke noch mal für den Hinweis.

      Ester

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