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Steuererklärung abgeben für Pflichtpraktikum?

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    Steuererklärung abgeben für Pflichtpraktikum?

    Hallo,

    ich bin aktuell noch Student. 2011 hatte ich ein Pflichtpraktikum vom 15.08.2011 bis 31.03.2012 absolviert. Da es gut lief, haben wir mein Praktikum mit den gleichen Konditionen verlängert, also habe ich bis zum 31.08.2012 gearbeitet. Nun muss ich eine Steuererklärung für 2011 abgeben, habe aber keinerlei Steuern gezahlt.
    Was muss ich dann im Elsterformular angeben?

    #2
    AW: Steuererklärung abgeben für Pflichtpraktikum?

    Warum wollen Sie eine Steuererklärung abgeben wenn Sie keine Steuern bezahlt haben?

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      #3
      AW: Steuererklärung abgeben für Pflichtpraktikum?

      Ich will sie garnicht abgeben, das Finanzamt hat das von mir gefordert, und mir mit 150 Euro Strafgeld gedroht wenn ich das nicht abgebe

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        #4
        AW: Steuererklärung abgeben für Pflichtpraktikum?

        Das ist komisch. Sie füllen in Elsterformular auf jeden Fall den Hauptvordruck aus. Dann brauchen Sie noch die Anlage N. In dieser übernehmen Sie die Angaben der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Die Aufwendungen für Ihr Studium - in der Annahme, dass es sich um ein Erststudium handelt und dieses Studium nicht im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses absolviert wird - tragen Sie im Hauptvordruck auf Seite 2 Zeile 47 ein.

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          #5
          AW: Steuererklärung abgeben für Pflichtpraktikum?

          Vielen Dank für ihr schnelles Feedback. Ja es handelt sich um mein Erststudium, das ich aber im Februar 2013 abgeschlossen habe. bis letztes Jahr waren noch Studiengebühren hier in BaWü fällig. Ich trage das einfach mal mit ein.

          danke schonmal

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