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    Bescheinigungen wo eintragen

    Hallo zusammen,

    leider bin ich über die Suchfunktion nicht wirklich fündig geworden, wo ich folgende Bescheinigungen in meiner Steuererklärung für 2011 eintragen kann und ob das überhaupt sinnvoll/nötig ist:

    1. eine "Bescheinigung über Sollzinsen und sonstige Kosten" von der Badenia
    2. eine "Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder Depots" der Badenia (ganze 1,41 Euro) -> Angabe zu vernachlässigen?
    3. eine "Bescheinigung über vermögensw. Leistungen": mein Bruttoeinkommen übersteigt jedoch 17900 Euro, daher Angabe nicht nötig?
    4. eine Jahressteuerbescheinigung der Bank mit Beträgen von ca. 10 Euro -> auch unnötig?

    Über eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!


    Grüße Stefan

    #2
    AW: Bescheinigungen wo eintragen

    Hallo,

    da ist mir noch einiges unklar, daher frage ich erst einmal:

    Ist der Vertrag bei der Badenia noch in der Ansparphase, oder hast du schon ein Darlehen bekommen? (woher kommen sonst die Sollzinsen?)
    Und falls letzteres: Wurde das Geld für eine FREMDvermietete Immobilie ausgegeben?

    Und was sind das überhaupt für Bescheinigungen? Das hört sich eher wie eine Kostenabrechnung und ein Konto- und Depotauszug an.

    Zu der Steuerbescheinigung: Grundsätzlich musst du gar keine Kapitalerträge mehr in der Steuererklärung angeben, solange es sich um eine inländische Bank handelt (wie hier).
    Wurden überhaupt Steuern abgeführt, oder hast du einen Freistellungsauftrag gestellt?

    Etwas kann ich aber schon sicher sagen: Die Anlage VL kannst du weglassen, es bringt nichts.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Bescheinigungen wo eintragen

      Hallo Stefan,

      zunächst mal danke für deine schnelle Antwort!

      zu 1. das dürfte von einem Bausparvertrag sein, von welchem vorab ein Darlehen in Anspruch genommen wurde.
      zu 2. Die 2 Euro der "Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder Depots" sind vermutlich auch von einem (weiteren) Bausparvertrag (über VWL)
      zu 3. hat sich ja aufgrund des hohen Bruttoeinkommens erledigt
      zu 4. ja ich bin bei einer deutschen Bank und das hat sich somit wohl auch erledigt!? Es wurde eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 2,60 Euro ausgewiesen...

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        #4
        AW: Bescheinigungen wo eintragen

        Anlage VL
        Das zu versteuernde Einkommen darf 17900 Euro nicht übersteigen und nicht das Bruttoeinkommen.
        Das Bruttoeinkommen liegt bei etwa 24000. Bei hohen werbungskosten noch darüber.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Bescheinigungen wo eintragen

          Hallo,

          >>>Das zu versteuernde Einkommen darf 17900 Euro nicht übersteigen und nicht das Bruttoeinkommen.

          Oh ja, sorry, ich hatte nicht genau genug gelesen. Das zvE kann man mit der Berechnung von Elster überprüfen, und wenn man dann nahe dran liegt, besser die Anlage VL doch abgeben (schaden kann es jedenfalls nichts). Die Anlage VL muss im ORIGINAL eingereicht werden.


          >>>das dürfte von einem Bausparvertrag sein, von welchem vorab ein Darlehen in Anspruch genommen wurde.

          Und wofür wurde dieses Darlehen verwendet?
          Ich glaube aber, dass du keine vermietete Immobilie hast, sonst hätten wir wohl noch zahlreiche andere Fragen zur Anlage V. Falls das so ist, kannst du diese gezahlten Zinsen nicht absetzen.


          >>>Es wurde eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 2,60 Euro ausgewiesen...

          Die könntest du dir wiederholen, musst du wissen ob sich der Aufwand lohnt. Eigentlich geht das aber ganz schnell, du musst die Steuerbescheinigung 1:1 in die Anlage KAP übernehmen, dazu Zeile 5 ankreuzen und in Zeile 14 und 14a jeweils Null eintragen (ich gehe davon aus, dass du keine weiteren Kapitalerträge bei anderen Banken hast und bei der Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag gestellt hast).

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Bescheinigungen wo eintragen

            danke nochmals für die Antworten.

            Das Darlehen wurde nicht für die Anschaffung einer Immobilie belastet, sondern für eine Wohnungseinrichtung.

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