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Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

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    Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

    Hallo,
    habe eine grundsätzliche und eine technische Frage:

    a)

    ich bin 63 Jahre und seit 3 Jahren in der Altersrente ab 60 - nach einer 5 jährigen
    Altersteilzeit (2 1/2 aktiv 2 1/2 passiv zu Hause) in früheren Zeiten -also vor 2005- wurde ich nicht zur Einkommensteuer Erklärung aufgefordert, sondern habe selbst zwecks Lohnsteuerrückerstattung eingereicht... (ich habe auch nicht sehr viel Einkommen im DS in 40 Jahren gehabt, daher auch nur ca. 1.050 Rente (für 2 Pers.) Dann wurde mir gesagt, dass es bei der Altersteilzeit keine Lohnsteuerrückerstattung mehr zu erwarten wäre, und daraufhin habe ich nichts mehr eingereicht...

    Jetzt wurde ich von meinen Finanzamt aufgefordert für die Jahre 2005 - 2010 eine Einkommensteuererklärung nachzureichen... ich verstehe das Ganze nicht, ich habe doch selbst Einbussen gehabt durch die Altersteilzeit und sowieso durch die Rente ab 60- wieso bin ich denn auf einmal im Gegensatz zur Zeit vor 2005 verpflichtet, eine EK Erklärung abzugeben?

    2.)
    ich habe Elster Version 13.mit 2011/10 installiert - auf der Site gibt es auch noch
    2009 zum Herunterladen... Aber was ist mit den Jahren 2005-2008 gibt es das noch
    irgendwo auf Elster.de?

    Danke für eine Info zu 1. oder 2.

    #2
    AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

    Hallo !

    zu 2.)

    ElsterFormular ist nur noch in der Version die Du bereits installiert hast [13.3.0] funktionsfähig. Damit können nur die Einkommensteuererklärungen 2009 - 2011 gefertigt und elektronisch an das Finanzamt gesandt werden.

    Die Jahre 2005 - 2008 können nur noch auf Papier gefertigt werden [ https://www.formulare-bfinv.de/ ] oder durch eine kostenpflichtige Software [ http://www.meinesteuersoftware.de/steuersoftware/betriebssystem/ ] bzw. Steuerberater.

    zu 1.) Eine allgemeiner Hinweis zum Thema

    http://www.kanzleipischel.de/rentner-finanzamt.pdf
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

      Hallo ackibaun,

      ich würde vorschlagen, erst einmal bei Elster das Jahr 2011 einzugeben. Dabei würde ich dann testweise die Rente etwas erhöhen (+10% sollten auf jeden Fall reichen) und Elster mal rechnen lassen.
      Wenn dann bei der Steuerberechnung Null herauskommt (obwohl das Einkommen künstlich erhöht wurde), reicht es imho, nur die Erklärung für 2011 abzugeben (dann natürlich wieder mit den richtigen Daten).

      In einem Anschreiben kannst du dann ausführen, dass sich deine Einkünfte in den letzten Jahren praktisch kaum verändert haben und du nicht steuerpflichtig bist und warst; Beleg ist die Erklärung für 2011. Das du testweise das Einkommen etwas erhöht hast, um einen Grenzfall auszuschließen, kannst du dabei auch erwähnen.

      Alternativ kannst du auch mal beim Finanzamt anrufen und kurz die Höhe deiner Einkünfte nennen, vielleicht wird die Aufforderung zur Abgabe dann einfach wieder zurückgezogen (das sind nämlich meist automatische Abläufe aufgrund der Meldung der Rentenkasse, deinen Fall hat sich vermutlich noch niemand genauer angesehen).


      >>>nach einer 5 jährigen Altersteilzeit (2 1/2 aktiv 2 1/2 passiv zu Hause)

      Gab es in der Zeit Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Rente etc.), oder Einkünfte auf Steuerklasse 5 oder 6?
      Wenn nicht, dann warst du wahrscheinlich nicht erklärungspflichtig, darauf würde ich mich berufen.


      >>>daher auch nur ca. 1.050 Rente (für 2 Pers.)

      1050 Euro sind schon sehr wenig, insbesondere weil davon in deinem Fall nur etwas mehr als 50% zählen. Daher vermute ich auch, dass du nicht annähernd steuerpflichtig bist, und nur dann könnte mein Vorschlag von oben funktionieren.
      Was meinst du mit 2 Personen, bist du verheiratet oder 'nur' liiert?


      >>>Dann wurde mir gesagt, dass es bei der Altersteilzeit keine Lohnsteuerrückerstattung mehr zu erwarten wäre

      Eine Rückerstattung ist immer dann möglich, wenn überhaupt Steuern abgeführt wurden. Hast du die Lohnsteuerbescheinigungen (bzw. die Lohnsteuerkarten) von damals noch? Und wenn ja, was steht da bei den Steuern?


      >>> früheren Zeiten -also vor 2005- wurde ich nicht zur Einkommensteuer Erklärung aufgefordert, sondern habe selbst zwecks Lohnsteuerrückerstattung eingereicht...

      Ob man aufgefordert wird spielt keine Rolle, die Einkommensteuererklärung ist eine Bringschuld, sobald man erklärungspflichtig ist (häufige Gründe: Lohnersatzleistungen, Einkünfte auf Steuerklasse 5 oder 6 oder im Ausland, Mieteinnahmen, bis 2009: Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag - mit einer vollständigen Aufstellung kann ich bei Bedarf dienen).

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

        Hallo, herzlichen Dank für beide Beiträge...
        Langsam beginne ich klarer zu sehen...
        Info von mir ist allerdings erst ein Zwischenstand, um mich erst mal zu bedanken. Die praktischen Hinweise werde ich jetzt mal austesten, wahrscheinlich auch den Rat befolgen, mal anzurufen...
        Stand ist verheiratet...
        Beispiel-Antwort auf Nachfrage: In der Altersteilzeit 2007 (teilweise schon passiv) stehen auf der Jahresabrechnung Steuern 315,80 drauf, dann gibt es unter 22+23 zwei gleiche beträge z.B. 2.324,- Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil und dann unter 25 ein Betrag (2.180,13) der niedriger ist...? -
        in 2006 z.B. -aktiv- (auch in 2005 -Beginn der Altersteilzeit) ist der Betrag unter 25 jedoch höher (3.698,63 zu 3.115,22 22/23 bei 2.031,13 und 2.031,- Lohnsteuer - nicht stutzen, ich musste auch damals noch zeitweise viele Überstunden machen, der Rentenverlauf war jedoch in einem Hauptteil meiner beruflichen Tätigkeit sehr niedrig, weil auch eher unterdurchschnittliches Einkommen)

        Kann ich theoretisch mit einer gewissen 'Aussagekraft' auch mein aktuelles Elster-Programm so einstellen, dass ich mit Zahlen wie denen von 2005 arbeite und dann jeweils die vorläufige Steuerberechnung des Programms abrufe, oder gibt das ein schiefes Bild, weil evtl. 2005/6/7 ganz andere steuerliche Bewertungsgrundlagen gab als die letzten Jahre?

        Letzte Frage: betrifft ab 2010 - vorgezogene Rente ab 60 - wo trage ich denn meine grundsätzlich oder speziell meine Renteangaben bzw. Einnahmen ein, oder ergibt sich das einfach aus der Jahresabrechnung meiner Fa. für die Betriebsrente? (ca. 160)

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          #5
          AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

          Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
          Beispiel-Antwort auf Nachfrage: In der Altersteilzeit 2007 (teilweise schon passiv) stehen auf der Jahresabrechnung Steuern 315,80 drauf, dann gibt es unter 22+23 zwei gleiche beträge z.B. 2.324,- Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil und dann unter 25 ein Betrag (2.180,13) der niedriger ist...? -
          in 2006 z.B. -aktiv- (auch in 2005 -Beginn der Altersteilzeit) ist der Betrag unter 25 jedoch höher (3.698,63 zu 3.115,22 22/23 bei 2.031,13 und 2.031,-
          Entschuldigung: Habe etwas vergessen (z.B. bei 2007 - gibt es in 2006 auch):
          Einen Eintrag unter 15. -Altersteilzeitzuschlag (5.901,69)

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            #6
            AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

            Hallo ackibaun,

            erstmal muss ich mich korrigieren, die Rente ist nicht nur zu ca. 50% steuerpflichtig, bei Rentenbeginn in 2010 sind es etwas mehr als 60%, ich hatte das im ersten Beitrag erwähnte Jahr 2005 im Kopf (bei 1050 Euro und verheiratet dürfte aber auch das imho nicht annähernd über den Grundfreibetrag führen).

            Zu den ganzen anderen Fragen muss ich sagen, dass das für ein Forum zu weit geht (ich müsste noch vieles hinterfragen* und befürchte auch, dass wir in manchen Punkten aneinander vorbei reden - ein paar Kommentare schreibe ich aber doch, siehe unten).
            *Beispiele:
            - welche Steuerklassen
            - gab es Lohnersatzleistungen (neben der Rente)
            - was verdient(e) deine Frau
            - gab es Kapitaleinkünfte von mehr als 1602 Euro

            Daher mein Ratschlag: Klär die Sache mit dem Finanzamt direkt (telefonisch, oder besser noch persönlich und mit allen Unterlagen hingehen, die Sachbearbeiter sind keine Unmenschen - dazu aber besser vorher einen Termin vereinbaren), oder geh' zu einem Lohnsteuerhilfeverein.


            >>>In der Altersteilzeit 2007 (teilweise schon passiv) stehen auf der Jahresabrechnung Steuern 315,80 drauf,

            In diesen Jahren warst du wohl erklärungspflichtig, und ich befürchte auch eine Nachzahlung. So einfach wie ich zuerst dachte, dürfte es doch nicht sein.


            >>>Kann ich theoretisch mit einer gewissen 'Aussagekraft' auch mein aktuelles Elster-Programm so einstellen, dass ich mit Zahlen wie denen von 2005 arbeite und dann jeweils die vorläufige Steuerberechnung des Programms abrufe

            Ja, das geht in vielen Fällen (aber ohne Gewähr), nimm am besten die älteste noch lauffähige Version. Zumindest kann man dann sehen, ob man überhaupt Steuern zahlen müsste, und das Ergebnis dann auch als Argumentationsgrundlage verwenden.
            Aber das Finanzamt bzw. der Sachbearbeiter muss das natürlich nicht akzeptieren, er kann immer eine Erklärung verlangen, um sich selbst ein Bild zu machen.


            >>>Letzte Frage: betrifft ab 2010 - vorgezogene Rente ab 60 - wo trage ich denn meine grundsätzlich oder speziell meine Renteangaben bzw. Einnahmen ein, oder ergibt sich das einfach aus der Jahresabrechnung meiner Fa. für die Betriebsrente? (ca. 160)

            Anlage R natürlich. Und dass es eine vorgezogene Rente ist, interessiert überhaupt nicht, Rente ist Rente.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

              Mit dem Altwersteilzeitzuschlag ab 2005 bestand eine Erklärungspflicht.
              Es fällt auf , dass Sie bis 2005 eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben und dann nicht mehr. Nachzahlungen für die folgenden Jahre sind unter normalen Umständen sicher, da die Altersteilzeitzuschläge wie Lohnersatzleistungen behandelt werden. (Progression)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                Danke an Stefan

                richtig, mache ich auch jetzt zu kompliziert...

                nur noch Frage zu R : da wird nach Jahresleistung Brutto der Rente gefragt...
                nehme dann meine jeweiligen Schreiben mit den Rentenbescheiden bzw. Anpassungen (die ja brutto und netto monatlich angegeben werden) einfach x 12?

                Habe jetzt noch auf dieversen Servern ältere Elsterversionen entdeckt und der Ordnung halber downgeloadet.. Kann man die installieren und nebeneinander mit der neuesten laufen lassen? Dann könnte ich es vielleicht trotzdem komplett elektronisch machen?

                Danke an FIGUL

                Hätte mich auf diese Erklärungspflicht bzw. das das wie Lohnersatzleistung angesehen wird, nicht auch meine Personalabteilung, die ja mit mir mehrere Gespräch geführt hatte, bis ich endlich unterschrieben hatte, aufmerksam machen müssen? Man rechnet also mir für die kommenden Jahre mit einer tollen Tabelle und Betriebsrente von 150,- Euro etwas vor, was so attraktiv sein soll, ohne auf ein nachträglich mögliches Besteuerungsrisiko aufmerksam zu machen... Das will ich nicht glauben....
                Ich gehe in die Altersteilzeit mit deutlichen Abschlägen, und muss dann noch mit Steuernachzahlungsforderungen rechnen? Mit der Rente ab 60 habe ich doch sowieso zusätzliche Einschränkungen und Abschläge/Einbussungen hinnehmen müssen?
                Welche Stelle will dies eigentlich gegenüber jemand, der über 42 Jahre Beiträge bezahlt hat, und jahrzehntelangen Stress, physische und psychische Überbelastungen auf sich genommen hat, und dann Personalpolitisch in die Altersteilzeit gedrängt wird und wo dann noch eine magere Rente von 1050-1080,- rauskommt moralisch rechtfertigen? Wenn ich wirklich nachzahlen muss, ist meine Einschätzung einer sozialen und steuerlichen Gerechtigkeit für geringer Verdienende -was ich immer nur extern gehört habe, manchmal nicht so richtig wahrnehmen wollte - aus meiner dann eigenen Erfahrung erschüttert..
                Zuletzt geändert von ackibaun; 28.10.2012, 15:33. Grund: Ergänzung

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                  #9
                  AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                  Hallo ackibaun,

                  >>>nur noch Frage zu R : da wird nach Jahresleistung Brutto der Rente gefragt...
                  nehme dann meine jeweiligen Schreiben mit den Rentenbescheiden bzw. Anpassungen (die ja brutto und netto monatlich angegeben werden) einfach x 12?

                  Einfach x12 geht meist nicht, die Rente wird (fast) regelmäßig zum 1. Juli erhöht, aber grob passt das sicher. Wenn das Finanzamt bei einer eingereichten Erklärung einen kleinen Fehler findet, wird der dann meist ohne Kommentar korrigiert (wie schon gesagt, das Finanzamt bekommt die Daten separat übermittelt).


                  >>>Kann man die installieren und nebeneinander mit der neuesten laufen lassen?

                  Das müsste eigentlich gehen. Ich würde aber ein anderes Verzeichnis nehmen, und zur Sicherheit vor der Installation einen Systemwiederherstellungspunkt erstellen, dann kann man immer wieder zurück.


                  >>>Dann könnte ich es vielleicht trotzdem komplett elektronisch machen?

                  Nein, das geht nicht mehr. Unter anderem wurde ein wichtiges Protokoll geändert, daher ist die Übertragung mit alten Versionen nicht mehr möglich (bitte frag' mich jetzt nicht, ab wann genau, im Zweifel probieren).


                  Zur Personalabteilung: Wenn man es genau nimmt, daf von dort überhaupt keine Steuerberatung erfolgen. In der Regel gibt es natürlich einfache Tipps (Steuerklasse, Werbungskosten etc.), aber darauf verlassen oder gar eine Haftung für einen unterlassenen Hinweis darf man sicher nicht erwarten.
                  Dafür gibt es Steuerberater.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                    Danke nochmal. bin zwar etwas frustriert, aber irgendwie trotzdem recht dankbar für die Tipps und Einschätzungen, die mir hier im Forum gegeben wurden..

                    Nur noch die Frage:
                    Wenn ich tatsächlich über eine ältere Elsterversion noch 2005 oder 2006 usw. eingeben und auch eine Datei speichern kann, aber nicht mehr elektronisch absenden kann, wie ist es dann mit dem Ausdruck..
                    Muss ich dann nicht doch so ein Original Formular verwenden, wie es ich es jetzt auf den Seiten des Finanzamtes gesehen habe-? Nur das kann ich ja nicht abspeichern, muss so lange davor sitzen, bis alles fertig ist und ich es ausdrucken kann...
                    -kann mir der Sachbarbeiter, den ich ja sowie anrufen werde, da weiterhelfen?

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                      #11
                      AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                      Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
                      Danke nochmal. bin zwar etwas frustriert, aber irgendwie trotzdem recht dankbar für die Tipps und Einschätzungen, die mir hier im Forum gegeben wurden..
                      Hallo ackibaum,

                      die Vorschläge von Stefan sind sicher beachtenswert. Doch ist das ganze, auch mit der Software und den Ausdrucken etc. so verworren, dass der Vorschlag

                      Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen werden solte. Da muss man zwar Mitglied werden, kann diese später ruhen lassen und die Kosten hängen meist von der Höhe der Einkommensteuer ab. Geschätzt in diesem Fall in etwa 60 Euro. Der Verein gibt Auskunft. Meist auch schon online. Bei Google suchen für Wohnbe-reichsnähe.

                      MfG
                      sarceda

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                        #12
                        AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                        Hallo, melde mich noch einmal

                        mein Finanzamt forderte ja gemäß Schreiben aufgrund vorliegender elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre 2005 - 2009 die Einkommensteuererklärung nach. Ausserdem -da in 2010 Rente bezogen - auch für 2010..
                        ich habe jetzt 2005-08 in Papier...2009 - 2011 in Elster... Will alles zusammen abschicken...
                        Jetzt habe ich noch einmal mir bestimmte Seiten angeschaut, die sich mit dem Thema der Einkommensteuererklärung bzw. Abgabe beschäftigen...
                        Hier ist jetzt auf einmal auch von einer Verjährungsfrist für beide Seiten bzw. der Steuereinreichung oder zur Aufforderung die Rede, die angeblich 4/5 Jahre beträgt...Was soll ich davon halten?
                        Ich möchte noch einmal festhalten.. Nie vor Eintritt meiner Altersteilzeit bzw. in all den Jahren bis 2004 war ich einkommensteuerpflichtig bzw. zur Erklärung verpflichtet. Wegen verschiedener Fragen und Problemfälle bei den Berechnungen mit anderen Kollegen davor wurde mir geraten,, lass das alles mal auf dich zukommen, dass Finanzamt meldet sich schon bei Dir, wenn eine Steuerpflicht bestehen könnte...das ist nun schon mehr als 7 Jahre her....

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                          #13
                          AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                          Zitat von ackibaun146260
                          Hallo, melde mich noch einmal

                          >> Nie vor Eintritt meiner Altersteilzeit bzw. in all den Jahren bis 2004 war ich einkommensteuerpflichtig bzw. zur Erklärung verpflichtet.
                          Hallo ackibaun,

                          in 7 Jahren kann sich vieles ändern. Lies mal das:

                          >> Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes führte der Gesetzgeber zum 01.01.2005 die nachgelagerte Besteuerung für die gesetzliche Rentenversicherung und für bestimmte Formen der privaten steuerbegünstigten Versorgung ein. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Finanzierung der Altersversorgung aus steuerfreiem Einkommen aufgebracht werden und im Gegenzug die Leistungen im Rentenalter besteuert werden. <<

                          Die FA's sind angehalten gesetzlich versicherte Rentenbezieher zu überprüfen, ob sie ab 01.01.2005 steuerpflichtig waren. Dazu dient die Aufforderung die E-Steuererklärungen abzugeben. Ob man das selbst erledigt, weil sachkundig oder über Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfeverein interessiert dabei nicht.

                          MfG
                          sarceda

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                            #14
                            AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                            Hallo ackibaun,
                            Das kann schon sein,dass Sie bis 2005 nicht erklärungspflichtig waren.
                            Aber wie schon gesagt, durch den Altersteilzeitzuschlag ab 2005 unterliegen Sie der Progression und sind oder waren ab 2005 zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, auch ohne Aufforderung.

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

                              Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

                              >>durch den Altersteilzeitzuschlag ab 2005 Gruß FIGUL
                              @FIGUL, nicht Altersteilzeitzuschlag sondern wie schon um 19:50 Uhr gepostet
                              das Alterseinkünftegesetz. Man kann durchaus beim Zitieren weiter unten kontrollieren, ob nicht ein anderer Benutzer schon Ähnliches oder Gleiches erklärte.

                              Bin trotz scheinbar weniger Postings schon eine Reihe von Jahren Forumsbenutzer. Ab und zu ändere ich den Alias.

                              MfG
                              sarceda

                              EDIT: Wort Zitieren geändert
                              Zuletzt geändert von sarceda; 30.10.2012, 23:13.

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