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Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

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    #16
    AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

    @sarceda:
    Bin trotz scheinbar weniger Postings schon eine Reihe von Jahren Forumsbenutzer. Ab und zu ändere ich den Alias.

    Warum?
    Nur Neugier, es soll keine Wertung, Abwertung oder ähnliches sein, den Text habe ich von Dir auch schon gelesen - wir wären bekannt!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

      @sarceda
      Wir reden aneinander vorbei. Das sind doch zwei grundverschiedene Sachen.
      Einmal Altersteilzeitzuschlag und einmal Alterseinkünftegesetz.
      Ab 2005 bis 2010 erhielt er doch noch keine Rente also ist das Alterseinkünftegesetz hier noch gar nicht relevant sondern erst anschließend.
      Soll hier aber keine private Diskussionsrunde werden.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #18
        AW: Wieso auf einmal EK Erklärung und Wo gibt es ältere Elster Versionen als 2009

        Zitat von ackibaun Beitrag anzeigen
        Hier ist jetzt auf einmal auch von einer Verjährungsfrist für beide Seiten bzw. der Steuereinreichung oder zur Aufforderung die Rede, die angeblich 4/5 Jahre beträgt...Was soll ich davon halten?
        Vier Jahre sind grundsätzlich richtig, fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und 10 Jahre bei Steuerhinterziehung. Diese 4 bzw. 5 bzw. 10 Jahre beginnen IN FÄLLEN DER ERKLÄRUNGSABGABEPFLICHT aber erst mit Ende des Jahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde, spätestens mit Ablauf des dritten Folgejahres. Konkret:

        Wer zur Erklärungsabgabe Einkommensteuer 2005 verpflichtet ist und sie erst in 2012 oder gar nicht einreicht, für den beginnt die Frist am 31.12. des dritten Folgejahres, also 31.12.2008, und endet damit frühestens am 31.12.2012, bei leichtfertiger Steuerverkürzung am 31.12.2013, bei Steuerhinterziehung am 31.12.2018. Daneben gibt es noch ein paar weitere Verlängerungsmöglichkeiten, die hier aber nichts zur Sache tun.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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