Hallo, folgender Fall:
Ein volljähriges Kind ist zum Studium bis zum Ende des 1. Quartals eingechrieben. Es bricht das Studium ab und beginnt Mitte Januar einen Aushilfsjob ( Verdienst monatlich ca. 800 Euro brutto). zum 30.6. wird es aus dem Aushilfsjob aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Somit besteht kein Arbeitsverhältnis.
Zum 1.8. wird eine Ausbildung mit Vergütung von ca. 900 Euro brutto monatlich begonnen, das Ausbildungsverhältnis besteht für den Rest des Jahres (darüber hinaus natürlich auch noch).
Für den Januar haben wir noch Kindergeld erhalten, den Aushilfsjob haben wir Mitte Januar der Familienkasse gemeldet und danach kein Kindergeld mehr bekommen.
In der Anlage Kind habe ich eingetragen:
Zeile 14, Studienzeit bis 1.1.2011 bis 14.1.2011
Zeile 17, die Zeit nach der Kündigung des Aushilfsjobs bis zum Beginn der Ausbildung, also 1.7.2011 bis 31.7.2011
Zeile 21 sowhl den Aushilfsjob vom 15.1.2011 bis 30.6.2011 (Bruttoarbeitslohn, Sozialabgaben, Werbungskosten) als auch in einer weiteren Zeile die Ausbildung ab 1.8.2011 mit den entsprechenden Angaben (Bruttoarbeitslohn, Sozialabgaben, Werbungskosten).
Beim Berechnen der Steuer erscheint folgende Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis
Wer kann helfen ?
Muss ich für meinen Sohn überhaupt noch die Anlage Kind ausfüllen, er wird ja eine eigene Steuererklärung machen ?
Falls ich eine Anlage Kind ausfüllen muss, wir bringe ich den geschilderten Fall so ins Formular, dass die Plausibilitätsprüfung nicht abbricht ?
Danke vorab.
Ein volljähriges Kind ist zum Studium bis zum Ende des 1. Quartals eingechrieben. Es bricht das Studium ab und beginnt Mitte Januar einen Aushilfsjob ( Verdienst monatlich ca. 800 Euro brutto). zum 30.6. wird es aus dem Aushilfsjob aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Somit besteht kein Arbeitsverhältnis.
Zum 1.8. wird eine Ausbildung mit Vergütung von ca. 900 Euro brutto monatlich begonnen, das Ausbildungsverhältnis besteht für den Rest des Jahres (darüber hinaus natürlich auch noch).
Für den Januar haben wir noch Kindergeld erhalten, den Aushilfsjob haben wir Mitte Januar der Familienkasse gemeldet und danach kein Kindergeld mehr bekommen.
In der Anlage Kind habe ich eingetragen:
Zeile 14, Studienzeit bis 1.1.2011 bis 14.1.2011
Zeile 17, die Zeit nach der Kündigung des Aushilfsjobs bis zum Beginn der Ausbildung, also 1.7.2011 bis 31.7.2011
Zeile 21 sowhl den Aushilfsjob vom 15.1.2011 bis 30.6.2011 (Bruttoarbeitslohn, Sozialabgaben, Werbungskosten) als auch in einer weiteren Zeile die Ausbildung ab 1.8.2011 mit den entsprechenden Angaben (Bruttoarbeitslohn, Sozialabgaben, Werbungskosten).
Beim Berechnen der Steuer erscheint folgende Fehlermeldung:
AHW Abbruch-Hinweise
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis
Wer kann helfen ?
Muss ich für meinen Sohn überhaupt noch die Anlage Kind ausfüllen, er wird ja eine eigene Steuererklärung machen ?
Falls ich eine Anlage Kind ausfüllen muss, wir bringe ich den geschilderten Fall so ins Formular, dass die Plausibilitätsprüfung nicht abbricht ?
Danke vorab.