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Anlage Kind Berechnungsfehler???

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    Anlage Kind Berechnungsfehler???

    Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 03.06.2001 ) angegeben,
    als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden.

    Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind ( 31.08.2005 ) angegeben,
    als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden.

    Bekomme bei Berechnung der Steuer immer wieder oben stehende Meldungen...

    Ich komme bei zwei meiner drei Kinder einfach nicht weiter...!!!

    1. Kind geb. 03/2001
    2. Kind geb. 08/2005
    3. Kind geb. 08/2009 (bei Berechnung alles okay)

    Ehemann voll erwerbtätig
    Ehefrau seit 08/2011 wieder erwerbstätig

    Kann mir jemand helfen??? Danke
    Zuletzt geändert von völligratlos; 30.10.2012, 14:51.

    #2
    AW: Anlage Kind Berechnungsfehler???

    Teilen Sie bitte mit, in welchen Zeilen und mit welchen Beträgen Sie Eintragungen bei den Kinderbetreuungskosten auf Seite 3 der jeweiligen Anlage Kind gemacht haben, dann kann Ihnen vielleicht geholfen werden - ohne diese Angaben leider nicht.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind Berechnungsfehler???

      ich kann keine Antwort verfassen, benutze angeblich sonderzeichen bzw. Zeilenumbrüche

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind Berechnungsfehler???

        Ich habe wie folgt ausgefüllt:
        1. Kind geb. 03.06.2001
        61: Kinderhort Schule - 0101/3112 - 224
        62: x Vater - Erwerbstätigkeit 0101/3112 - 224
        69: x anderer Elternteil - Erwerbstätigkeit - 2208/3112 - 0
        77: x Vater
        81: 224 - 150
        87: 0101/3112 - 0101/3112

        2. Kind geb. 31.08.2005
        61: Kindertagesstätte - 0101/3112 - 1210
        62: x Vater - Erwerbstätigkeit 0101/3112 - 1210
        x 3 Jahre, jedoch nicht 6 Jahre
        69: x anderer Elternteil - Erwerbstätigkeit - 2208/3112 - 0
        x 3 Jahre, jedoch nicht 6 Jahre
        77: x Vater
        81: 1210 - 807
        87: 0101/3112 - 0101/3112

        Im Internet stand wenn nur ein Elternteil arbeitet müssen die übrigen Betreuungskosten unter Sonderausgaben im Hauptvordruck eingetragen werden... ich fand keine passende Zeile und bin auch bei der Aufteilung überfragt!!!

        Danke für ihre Hilfe!

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