Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2011 einzugeben und zu überprüfen...
bei der Steuerberechnung kamen folgende Fehlermeldungen:
1. Es wurden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, für die der Datenübermittlung
widersprochen wurde und gleichzeitig Beiträge, für die in eine elektronische Datenübermittlung
eingewilligt wurde, eingegeben. Dies ist nur in Fällen denkbar, in denen während eines Jahres
nacheinander verschiedene Versicherungsverträge bestanden. Bitte prüfen Sie, ob die Beiträge
versehentlich doppelt auf der Vorder- und der Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwendungen eingegeben
wurden.
2. Anlage(n) Kind: Bei mind. einem Kind wurden im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung
Eintragungen als alleiniger Versicherungsnehmer (Versicherungsnehmer Stpfl.) vorgenommen und
gleichzeitig ein Aufteilungsmaßstab für Versicherungen (Versicherungsnehmer Kind) angegeben. Diese
Eingaben schließen sich gegenseitig aus. Bei einem unterjährigen Versicherungswechsel sind die
Versicherungsbeiträge zu Krankenversicherungsbeiträgen ohne Basisabsicherung (z.B. Wahlleistung)
bei den Eltern zu erfassen.
Mir ist nicht klar, was ich ändern muss, um hier weiterzukommen.
bei der Steuerberechnung kamen folgende Fehlermeldungen:
1. Es wurden Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, für die der Datenübermittlung
widersprochen wurde und gleichzeitig Beiträge, für die in eine elektronische Datenübermittlung
eingewilligt wurde, eingegeben. Dies ist nur in Fällen denkbar, in denen während eines Jahres
nacheinander verschiedene Versicherungsverträge bestanden. Bitte prüfen Sie, ob die Beiträge
versehentlich doppelt auf der Vorder- und der Rückseite der Anlage Vorsorgeaufwendungen eingegeben
wurden.
2. Anlage(n) Kind: Bei mind. einem Kind wurden im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung
Eintragungen als alleiniger Versicherungsnehmer (Versicherungsnehmer Stpfl.) vorgenommen und
gleichzeitig ein Aufteilungsmaßstab für Versicherungen (Versicherungsnehmer Kind) angegeben. Diese
Eingaben schließen sich gegenseitig aus. Bei einem unterjährigen Versicherungswechsel sind die
Versicherungsbeiträge zu Krankenversicherungsbeiträgen ohne Basisabsicherung (z.B. Wahlleistung)
bei den Eltern zu erfassen.
Mir ist nicht klar, was ich ändern muss, um hier weiterzukommen.
Kommentar