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UST-Voranmeldung - Angabe einer Drittland-Rechnung über Online-Diesntleistung

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    UST-Voranmeldung - Angabe einer Drittland-Rechnung über Online-Diesntleistung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Netto-Rechnung aus einem Drittland (Vietnam) erhalten über eine Online-Dienstleistung (Software/Template), d.h. die gesamte Abwicklung des Geschäfts lief über das Internet, es wurden keine Waren verschickt. Wie muss ich diese Rechnung jetzt in meiner UST-Voranmeldung angeben? Ich bin Unternehmer und weise MwSt. aus.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: UST-Voranmeldung - Angabe einer Drittland-Rechnung über Online-Diesntleistung

    Hallo SGe,

    wer hat denn die Leistung erbracht ?
    Du als Unternehmer in Deutschland oder der Unternehmer aus Vietnam ?

    Im Umsatzsteuergesetz wird im Paragraph 3 der Unterschied zwischen einer Lieferung und sonstigen Leistung festgeschrieben.
    Im Paragraph 3a geht es um den Ort der sonstigen Leistung.
    1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 2Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung.

    (2) 1Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8Absätze 3 bis 7 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. 2Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist.

    Wenn du der Unternehmer bist der die Leistung erbracht hat und der Empfänger ist kein Unternehmer, dann gilt die Leistung als dort erbracht wo du tätig bist also in Dtschl. und damit umsatzsteuerpflichtig; ist der Empfänger in Vietnam aber Unternehmer gilt die Leistung als dort erbracht wo der Empfänger tätig ist also in Vietnam und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.

    Bist du der Empfänger der Leistung, dann sieht es schon wieder anders aus.

    Vielleicht kannst du damit diese Leistung etwas einordnen.

    Tschüß

    P.S. Mit dem Umsatzsteuergesetz sollte sich jeder Unternehmer ein bischen beschäftigen oder die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
    Hier im Forum können und dürfen wir nicht steuerlich beratend tätig werden.

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