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Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

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    Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

    Mache für die Jahre 2009 - 2011 eine Antragsveranlagung. Lebe dauernd getrennt (Kinderfreibeträge für zwei Stiefkinder 2009 und 2010).

    Beim Ausfüllen der Anlagen K bin ich nun völlig konfus was ich denn da angeben bzw. ankreuzen muss.

    Speziell für die Kindschaftsverhältnisse blicke ich nicht durch da das Programm bei der Plausibilitätsüberprüfung andauernd einen Fehler meldet.

    Und auch für die Angabe zum Kindergeld stolpere ich, da ich nicht weiss ob ich da überhaupt was eintragen muss, da ja Kindsmutter und Kindsväter das Kindergeld erhalten. Oder sehe ich das falsch?

    Bin für jede Hilfe zu dem Thema dankbar!

    bowa

    #2
    AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

    Was hast Du eingetragen? Welche Fehlermeldung erhältst Du?

    Kommentar


      #3
      AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

      Zitat von bowa Beitrag anzeigen

      - da das Programm bei der Plausibilitätsüberprüfung andauernd einen Fehler meldet.
      Hallo bowa,

      erkläre doch einfach mal, was genau die Plausibilitätsprüfung bemängelt.

      Das hilft auch den Spezialisten des Forums für eine gezielte Anwort.

      MfG
      sarceda

      EDIT: Korrektur Schreibfehler
      Zuletzt geändert von sarceda; 10.11.2012, 16:13.

      Kommentar


        #4
        AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

        Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
        Was hast Du eingetragen? Welche Fehlermeldung erhältst Du?
        @Elefant: genau 3 Minuten zu spät!

        MfG
        sarceda

        Kommentar


          #5
          AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

          Zitat von sarceda Beitrag anzeigen
          genau 3 Minuten zu spät!
          Aber immer noch aktuell

          Kommentar


            #6
            AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

            Danke erst einmal für die Rückmeldung. Ich schildere nun wie ich die Sache auffasse so gut ich kann.

            In der Sektion Angaben zum Kind habe ich bei beiden Anlagen K die persönlichen Daten der Kinder eingetragen und den hälftigen Anteil des Kindergeldes eingetragen. Ist das richtig so? Siehe Fragestellung letzter Absatz.
            Zeile 9
            Kindschaftsverhältnis zum Ehemann bzw. Steuerpflichtigen. Dort habe ich Stiefkind ausgewählt. Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau ist leibliches Kind. Bei Kindschaftsverhältnisse zu weiteren Personen sind die Kindsväter aufgeführt wobei für das ältere Kind der Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist.
            Merkwürdig ist nun dass ich nach dem erneuten Ablauf der Plausibilitätsprüfung keinen Fehler mehr erhalte. Stattdessen kommt nun ein Problem bei der Steuerberechnung wo es heisst: Bei einer getrennten Veranlagung wurden Angaben zu einem Kind gemacht bei dem das Kindschaftsverhältnis nur zum anderen Ehegatten besteht!?
            Die beiden Kinder haben nicht denselben Kindsvater und nun stelle ich mir doch die Frage wer denn nun den Kindergeldanspruch tatsächlich hat. Die Kindsmutter und jeweils beide Kindsväter oder die Kindsmutter und ich? Ich bin eben nicht leiblicher Vater beider Kinder. Besteht für mich überhaupt ein Kindergeldanspruch.
            Mir ist nicht bekannt dass die Kindsmutter den Kindergeldanspruch auf sich hat übertragen lassen obwohl beide Kindsväter keinen Unterhalt zahlen.
            Wenn noch was fehlt bin ich gerne bereit das nachzuliefern wenn ich kann.
            Warum macht die Forensoftware so einen Heckmeck über nicht erlaubte Zeichen oder Absätze? Das nur am Rande.

            bowa

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              #7
              AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

              So, das ist schon etwas informativer

              In Deinem ersten Posting hast Du gesagt, dass Ihr getrennt lebt. Im jetzigen Posting schreibst Du von einer Fehlermeldung für eine getrennte Veranlagung.

              Seit wann lebt Ihr getrennt? Wenn Ihr im Veranlagungsjahr von Anfang bis Ende getrennt gelebt habt, dann besteht keine Möglichkeit einer getrennten Veranlagung mehr.

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                #8
                AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                So, das ist schon etwas informativer

                In Deinem ersten Posting hast Du gesagt, dass Ihr getrennt lebt. Im jetzigen Posting schreibst Du von einer Fehlermeldung für eine getrennte Veranlagung.

                Seit wann lebt Ihr getrennt? Wenn Ihr im Veranlagungsjahr von Anfang bis Ende getrennt gelebt habt, dann besteht keine Möglichkeit einer getrennten Veranlagung mehr.
                Wir leben seit November 2010 getrennt. Wie wäre das denn dann für das Jahr 2011?

                Bin ich übrigens nun Kindergeldberechtigt oder eher nicht?

                Merci!

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                  #9
                  AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

                  2011 ist dann eine Einzelveranlagung, es besteht kein Ehegattenwahlrecht mehr. Auch das Stiefkindschaftsverhältnis spielt keine Rolle, sie können sich die Anlage Kind sparen.

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                    #10
                    AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

                    Merci für die Auskunft. Beziehen Sie sich bzgl. des Kindschaftsverhältnisses explizit auf das Jahr 2011?

                    Vielen Dank im Voraus!

                    bowa

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                      #11
                      AW: Kindschaftsverhältnisse bei 2 Stiefkindern

                      Ja, die Aussage bezog sich auf 2011.

                      Für die jahre vorher gilt das aber vermutlich auch. Denn Kindergeld und Kinderfreibetrag stehen Stiefeltern grundsätzlich NICHT zu, so dass die Anlage Kind dann auch entfällt. Das Stiefelternverhältnis KANN nur in einer Variante interessant sein, die Sie der Eingabehilfe von 2011 zu den Zeilen 40 und 41 entnehmen können. Da das vermutlich aber nicht vorliegt, vergessen sie die Anlage Kind.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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