Hallöchen,
wir haben vor einer Woche die Angaben eingegeben und es kam eine Steuerberechnung heraus mit keinerlei Abrruchhinweisen!
Heute wollten wir die Erklärung abschicken und bekamen folgende Hinweise:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben
bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht.
EHW Elster-Hinweise
Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur
Kirchensteuerpflicht (Religion) gemacht.
Die Plausibilitätsprüfung fand keine Fehler! Dies passiert nur wenn wir eine Steuerberechnung durchführen.
Wir sind verheiratet, beide eingetragen und auch die besondere Vlg angekreuzt für das Jahr der Eheschließung! PLZ ist ebenfalls korrekt eingetragen.
Es wurden nirgends fehlerhafte Kreuze gesetzt!
Auch die Eintragungen in der Anlage Kind sind korrekt - haben beide es zig mal geprüft und sind in Sachen Steuer und Elster keine Laien.
Hat jemand von euch eine Idee, was falsch sein könnte?
Lieben Dank
Ava
wir haben vor einer Woche die Angaben eingegeben und es kam eine Steuerberechnung heraus mit keinerlei Abrruchhinweisen!
Heute wollten wir die Erklärung abschicken und bekamen folgende Hinweise:
AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben
bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht.
EHW Elster-Hinweise
Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur
Kirchensteuerpflicht (Religion) gemacht.
Die Plausibilitätsprüfung fand keine Fehler! Dies passiert nur wenn wir eine Steuerberechnung durchführen.
Wir sind verheiratet, beide eingetragen und auch die besondere Vlg angekreuzt für das Jahr der Eheschließung! PLZ ist ebenfalls korrekt eingetragen.
Es wurden nirgends fehlerhafte Kreuze gesetzt!
Auch die Eintragungen in der Anlage Kind sind korrekt - haben beide es zig mal geprüft und sind in Sachen Steuer und Elster keine Laien.
Hat jemand von euch eine Idee, was falsch sein könnte?
Lieben Dank
Ava
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