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Abbruchhinweise die keinen Sinn ergeben!

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    Abbruchhinweise die keinen Sinn ergeben!

    Hallöchen,

    wir haben vor einer Woche die Angaben eingegeben und es kam eine Steuerberechnung heraus mit keinerlei Abrruchhinweisen!
    Heute wollten wir die Erklärung abschicken und bekamen folgende Hinweise:

    AHW Abbruch-Hinweise

    Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben
    bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben.
    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, z.B. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen
    Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht.

    EHW Elster-Hinweise

    Sie haben Kirchensteuerbeträge erklärt, jedoch im Hauptvordruck keine Angaben zur
    Kirchensteuerpflicht (Religion) gemacht.

    Die Plausibilitätsprüfung fand keine Fehler! Dies passiert nur wenn wir eine Steuerberechnung durchführen.
    Wir sind verheiratet, beide eingetragen und auch die besondere Vlg angekreuzt für das Jahr der Eheschließung! PLZ ist ebenfalls korrekt eingetragen.
    Es wurden nirgends fehlerhafte Kreuze gesetzt!
    Auch die Eintragungen in der Anlage Kind sind korrekt - haben beide es zig mal geprüft und sind in Sachen Steuer und Elster keine Laien.

    Hat jemand von euch eine Idee, was falsch sein könnte?

    Lieben Dank

    Ava

    #2
    AW: Abbruchhinweise die keinen Sinn ergeben!

    Zitat von AvaMya Beitrag anzeigen
    Wir sind verheiratet, beide eingetragen und auch die besondere Vlg angekreuzt für das Jahr der Eheschließung!
    Für die besondere Veranlagung muss jeder Ehegatte eine Einkommensteuererklärung so ausfüllen, als hätte er diese Ehe nicht geschlossen. Damit füllt jeder seine eigene Erklärung als Stpfl. aus, es gibt keine Ehefrau!

    Offensichtlich stammen die Fehler bzgl. Einkünfte, Religion und Kindschaftsverhältnis aus dieser Art der gewählten Veranlagung.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruchhinweise die keinen Sinn ergeben!

      Kann mich Kent nur anschließen und auf den beliebten Klassiker verweisen, den Sie sicherlich auch über die Suchfunktion finden. Dauernd zusammenlebend Verheiratete können WÄHLEN, ob Sie die getrennte oder die Zusammenveranlagung haben wollen. Im Heiratsjahr besteht ausnahmsweise ein ZUSÄTZLICHES Wahlrecht zur besonderen Veranlagung.

      In den allermeisten Fällen ist die Zusammenveranlagung die steuerlich günstigste Variante. Ob es das wirklich ist, können Sie bei Elsterformular nur herausfinden, wenn Sie mehrere Steuerfälle durchrechnen. In kommerziellen Programmen mag es ggf. auch eine Funktion geben, die das automatisch macht.

      Machen sie aber bitte nicht den Denkfehler, im Heiratsjahr VON VORNEHEREIN die besondere Veranlagung zu wählen, nur WEIL bei der Beschreibung irgendetwas von Jahr der Heirat steht. Das ist keine Automatik, sondern gibt Ihnen wie gesagt nur IN DIESEM JAHR ein ZUSÄTZLICHES Wahlrecht, das aber MEIST wenig sinnvoll ist es auszuüben, sondern besser bei der Zusammenveranlagung zu bleiben.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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