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Anlage G

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    Anlage G

    Hallo Zusammen,

    wo werden in der Anlage G die Miet- und Pachtzinsen für Geschäftsräume eingetragen (Zeile 40?) und dann zu 100 % oder die anrechenbare 50 %?

    Danke für eine Antwort
    MfG
    MixMax

    #2
    AW: Anlage G

    In der Anlage G? Nirgends Anlage G ist für Einkünfte Gewerbebetrieb

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage G

      Hallo und sorry,

      ich meinte in der Gewerbesteuererklärung.

      MfG
      MixMax

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        #4
        AW: Anlage G

        Meinen Sie vielleicht die Anlage Einnahmeüberschussrechnung - dort Seite 2 Zeile 36? Und wieso sprechen Sie in diesem Zusammenhang von 100 und 50 Prozent? Was genau wollen Sie machen?
        Zuletzt geändert von ; 16.11.2012, 17:04.

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          #5
          AW: Anlage G

          Hallo,

          im Formular Gewerbesteuererklärung möchte ich die als Betriebsausgaben geltend gemachten Darlehenszinsen und Mietzahlungen für Geschäftsräume unter Hinzurechnungen eintragen.

          Zinsen unter Zeile 36 und Mieten Zeile 40?

          Sollten diese Angaben auch gemacht werden, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird?

          MfG
          Iris Sutter

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            #6
            AW: Anlage G

            Ihre Zeilenangaben sind richtig. Sie tragen jeweils 100 v. H. der Aufwendungen ein, das Finanzamt rechnet entsprechend um. Wenn Sie vom Fnanzamt aufgefordert werden eine Gewerbesteuererklärung abzugeben, füllen Sie diese bitte komplett aus. Sollten Sie unter dem Freibetrag bleiben und dies evtl. dauerhaft beantragen Sie bitte beim Finanzamt, von der Abgabe einer Gewerbesteuererklärung befreit zu werden.

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              #7
              Korrektur Einkommenssteuererklärung

              Hallo,

              ich habe soeben die EKST abgeschickt und natürlich zu spät festgestellt, dass ein Wert nicht geändert wurde.

              Ist es möglich eine korrigierte EKST-Erklärung nochmals an das Finanzamt zu senden und wie wird das gemacht?

              MfG
              MixMax

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                #8
                AW: Anlage G

                Wenn Sie Ihre Steuererklärung erfolgreich übermittelt haben ist diese schreibgeschützt. Gehen Sie in der geöffneten Steuererklärung im Auswahlmenü auf Datei und danach auf Steuererklärung kopieren. Sie können danach Werte verändern und die Steuererklärung nochmals ans Finanzamt übermitteln. Und bitte denken Sie daran bei einer Datenübermittlung ohne Authentifizierung: drucken Sie in diesem Fall nur die komprimierte Steuererklärun der letzten Datenübermittlung aus, unterschreiben diese und reichen sie beim Finanzamt ein.

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