Ich war in der Gesetzlichen Kk als freiwilliges Mitglied versichert für 10 Monate Basissatz ohne Krankengeldfortzahlung und bin nun Rentnerin 2 Monate. Wo soll ich es eintragen? Zeile 11: Ja oder nein? Soll ich alle Beträge addieren und in Zeile 31 und die Pflegekasse in Zeile 32 einschreiben?
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Keine Ankündigung bisher.
Vorsorgeaufwand
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AW: Vorsorgeaufwand
Ich unterstelle, dass Sie vor Renteneintritt als Selbständige oder Hausfrau freiwillig in der GKV versichert waren (da kein Krankengeldanspruch versichert wurde) und als Renterin Mitglied in der KV der Rentner sind. Dann sind für Sie die Zeilen 18 (KV)und 21 (PV) relevant.
Hier addieren Sie jeweils Ihre Beiträge als Selbständige/Hausfrau (offensichtlich ohne Zuschüsse) und Ihre eigenen(!) Beiträge als Rentnerin (ohne die Zuschüsse der RV).
In Zeile 11 ist ein Ja einzutragen, da (auch wenn nur zeitanteilig) Anspruch auf Zuschüsse (als Rentnerin) bestand.mfg. - Kent
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AW: Vorsorgeaufwand
Noch einmal
Ich habe es so eingetragen. Aber das Finanzamt hat die elektronische Vorgabe von der Rentenstelle übernommen. Dann ist die Frage noch wie sich die Kappungsgrenze sich aus wirkt bei der ihnen empfolenen Eintragung? Und was ist es mit meiner Haftpflichtversicherung, wird diese noch in der "weiter sonstigen Vorsorgeaufwendungen" noch aus?
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AW: Vorsorgeaufwand
Zitat von ally Beitrag anzeigenIch habe es so eingetragen. Aber das Finanzamt hat die elektronische Vorgabe von der Rentenstelle übernommen.
Auf die gestrige Anfrage nach den Zeilen und der offensichtlichen Übernahme durch Sie teilt Ihnen heute(?) das FA mit, irgendetwas anderes (was?) übernommen zu haben? Ich dachte es geht um die Neuerstellung einer Erklärung.
Mein Hinweis bezog sich auf Zeilennummern, nicht auf die Beträge (die kennen nur Sie).
Bzgl. Zeile 11 gibt es keine Gestaltungsmöglichkeit. Da Sie Ansprüche auf Zuschüsse hatten, gilt ein Höchstbetrag von 1900 EUR für sonstige Vorsorgeaufwendungen, mindestens aber der Beitrag zur Basis-Krankenversicherung.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen wie zB. Haftpflicht wirken sich dann nur aus, wenn die selbst getragenen Beiträge zur KV/PV unter diesem Höchstbetrag liegen.mfg. - Kent
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