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Wenn über das Konto ausschliessliche Geldgeschäfte abgewickelt werden die die Vermietung betreffen kein Problem. Dann ist ein Werbungskostenabzug möglich.
Danke für die schnelle Antwort.
Bevor ich ein neues Thema eröffne, kannst Du mir vieleicht sagen wie das mit Telefon aussieht. Gelegendlich muß ich ja auch ,was die Wohnung angeht telefonieren.
Prinzipiell sind natürlich auch durch die Vermietung entstandene Telefonkosten durch die Vermietung entstandene Werbungskosten.
Ist nur ein Problem der Abgrenzung, da ich mal davon ausgehe, dass kein eigener Telefonanschluss für die Kommunikation mit den Mietern besteht. Insofern wird das FA schon erwarten, dass man glaubhaft macht, welcher Anteil der Telefonkosten auf die Vermietung entfällt.
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