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Selbstständige Arbeit oder nicht???

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    Selbstständige Arbeit oder nicht???

    Guten Morgen,

    Wer kann mir in folgender Sache weiterhelfen: Ich bereite für die Grundschüler das Mittagessen zu:
    Erstelle den Speisplan, erledige den Einkauf, koche in meiner Küche, transportiere das Essen in die Schule, Geschirr wird von mir gesellt. Von den Schülern wird ein Pauschalbetrag für das Essen und die Nachmittagsbetreuung (Abwicklung erfolgt durch den Ortscaritasverband) eingezogen. Davon wird mir monatlich ein fester Betrag pro Essen überwiesen. Bin nicht angemeldet.
    Wie verhält sich das nun bei der Steuererklärung, muß ich das Einkommen als selbstständige Tätigkeit angeben?

    Kann mir jemand helfen, selbst ein Anruf beim Finanzamt, brachte nicht wirklich Hilfe. Die freundlich Dame war sich auch nicht ganz sicher.

    #2
    AW: Selbstständige Arbeit oder nicht???

    Hallo,

    so eine Beurteilung ist anhand ein paar Beschreibungen nicht zuverlässig möglich, empfehle in diesem Fall ein Besuch bei ihrem Finanzamt. Da bekommen sie einen zuständigen Ansprechpartner genannt, der sie sicher ebenso freundlich wie kompetent über ihre steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit informieren wird.

    einen freundlichen Tag wünscht
    Monetero

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      #3
      AW: Selbstständige Arbeit oder nicht???

      Hallo,

      ich würde die ganze Tätigkeit zunächst als Ehrenamt interpretieren.

      Dann sind schon mal 500 EUR Aufwandsentschädigung pro Jahr steuerfrei (siehe EStG § 3 Punkt 26a).

      Wenn Sie es noch dazu als "Betreuungstätigkeit" definieren und wie beschrieben für eine mildtätige bzw. gemeinnützige Organisation tätig sind, ergibt sich stattdessen ein Freibetrag von EUR 2100 pro Jahr (EStG § 3 Punkt 26).

      Ihre Vergütung bis 2100 EUR wäre dann einzutragen in Anlage N Zeile 24. In den Freitext schreiben Sie "Betreuungstätigkeit für Caritas".

      Wenn Sie übers Jahr mehr als 2100 EUR bekommen haben, legen Sie der Steuererklärung ein Begleitschreiben bei mit Beschreibung der Tätigkeit, den gesamten Einnahmen und wo in der Erklärung sich diese wiederfinden: 2100 EUR in Anlage N Zeile 24, darüber hinaus gehende Beträge in Anlage SO, Zeile 7 (Einkünfte aus Leistungen). Dieses Vorgehen habe ich bisher mit Vortragshonoraren für Vereine so gemacht und es wurde akzeptiert, auch hier gibts diese Freibeträge.

      Für die Zukunft würde ich Ihnen bzw. der Caritas dringend raten, Ihre Tätigkeit als Minijob auf 400 EUR Basis anzumelden. Erstens ist dann dieser Charakter des "unter-der-Hand"-handelns beseitigt, außerdem geniessen Sie damit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und Sie könnten dadurch bis zu gesamt 6900 EUR pro Jahr steuerfrei erzielen, eben 12mal400 gleich 4800 über den Minijob und zusätzlich 2100 pro Jahr über den Freibetrag für Betreuung im Ehrenamt nach §3 Nr.26 EStG.

      Das ist übrigens vom Gesetzgeber im Sinn der Förderung des Ehrenamts politisch so gewollt!

      Grüße und alles Gute weiterhin!

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        #4
        AW: Selbstständige Arbeit oder nicht???

        § Nr. 26 EStG passt nicht, da bimbolady das Geld ja nicht für die Betreuung bekommt (das macht sie unentgeltlich), sondern für das Essen !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Selbstständige Arbeit oder nicht???

          Danke für die Antworten, nun aber noch eine wichtige Frage:

          Wenn ich nun in Anlage N Zeile 24 die 2100 Euro eintrage und den Rest in Anlage SO Zeile 7 kann ich dann in Zeile 11 als Werbungskosten die ganzen Ausgaben für Strom, Wasser, Lebensmittel etc. angeben oder gibt es hier einen festgesetzten Pauschbetrag?
          Diese Ausgaben sind doch sehr erheblich!

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            #6
            AW: Selbstständige Arbeit oder nicht???

            Einmal eine ganz nüchterne Betrachtung: ich koche und verkaufe das Essen zu einem Festpreis. Habe keinen Arbeitsvertrag. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wie man da etwas anderes als gewerbliche Einkünfte sehen kann.

            (Lasse mich aber gern belehren ;-) )

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