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    2. Ausbildung

    Guten Morgen!

    Ich muss für das Jahr 2012 erstmalig meine eigene Einkommensteuererklärung machen. Um im neuen Jahr keinen Stress zu haben, wollte ich mich schon jetzt über ein paar Dinge informieren. Allerdings bin ich dabei auf ein paar Fragen gestoßen, auf die ich keine Antwort finde. Ich hoffe, dass ihr mir dabei weiterhelfen könnt!

    Ich habe im Juni 2012 meine 2. Ausbildung beendet. (1. Aubildung: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, 2. Ausbildung: Bürokauffrau)
    Ich wurde im Betrieb übernommen.
    Die Kosten, die mir dieses Jahr für die Ausbildung entstanden sind (Bücher, Fahrtkosten - also typische Werbungskosten), würde ich gerne von der Steuer absetzen. Aber ich weiß nicht genau, wo ich die eintragen soll. Gelten diese nun wirklich als Werbungskosten oder Sonderausgaben oder ...?

    Weiterhin würde ich gerne wissen, ob ich auch noch Ausbildungskosten aus 2011 mit in die Steuererklärung aufnehmen darf, die mein Vater in der Anlage Kind nicht aufgeführt hatte?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Schonmal danke im Voraus!

    Gruß,
    Kaddylac

    #2
    AW: 2. Ausbildung

    Ich gehe davon aus, daß die Ausbildung in einem aktiven Arbeitsverhältnis erfolgte. Sie tragen die Aufwendungen auf der Anlage N Seite 2 in Zeile 48 ein.

    Die angefallenen Kosten können nur im Jahr der Zahlung steuerlich berücksichtigt werden. 2011 ist somit erledigt. Auch haben wohl Sie die Kosten nicht getragen, sondern Ihr Vater. Dies ist ein weiterer Grund, daß Sie die Kosten nicht geltend machen können.

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      #3
      AW: 2. Ausbildung

      Oh, das ging ja schnell!
      Vielen Dank schonmal für die rasche Antwort!

      Es war ein aktives Berufsausbildungsverhältnis.
      Ehrlich gesagt, habe ich die Kosten getragen. Allerdings wusste er auch nicht, dass auch die Fahrtkosten zur Berufsschule, Schulbücher, etc. abgesetzt werden können und hat diese dadurch auch nicht eingetragen.

      Haben die Kosten aus dem Jahr 2011 also nichts mit einem Verlustvortrag zu tun? Habe den Begriff im Internet aufgeschnappt, ihn allerdings nicht ganz verstanden.

      Da fällt mir gleich noch eine Frage ein. Für den Besuch der Berufsschule (9 Zeitstunden) kann ich doch einen Verpflegungsmehraufwand in Höhe von 6 EUR pro Tag pauschal geltend machen, oder?

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        #4
        AW: 2. Ausbildung

        Haben Sie denn eine Steuererklärung 2011 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten?
        Wenn nicht, können Sie das noch nachholen und die Kosten geltend machen. Das bringt allerdings nur was, wenn Sie 2011 überhaupt Steuern gezahlt haben, also Ihr Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten hat. Verlustvortrag kommt nur in Betracht, wenn 2011 der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war, also die Werbungskosten die Einnahmen überstiegen hätten.

        Verpflegungsaufwendungen für Berufsschultage: Ja

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          #5
          AW: 2. Ausbildung

          Ja, einen 0er-Bescheid hab ich erhalten. Habe 2011 ja auch keine Steuern bezahlt.
          Aber gut, dann kann ich diesen Punkt auf meiner Liste schonmal als erfolglos abhaken

          Hätte nicht gedacht, dass das alles doch so schwierig und viel ist.

          Ich danke für die Antworten!

          Spätestens im Januar komme ich bestimmt nochmal mit neuen Fragen wieder!

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