Hallo,
nach meinem abgeschlossenen Studium in diesem Jahr habe ich eine nicht-selbstständige Arbeit aufgenommen und kann somit nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Im Internet liest man immer wieder, dass die Kosten für das Erststudium der vorangegangen Jahre angerechnet werden können. Nun wurde im Jahre 2011 entschieden, dass die Kosten nun doch keine Werungskosten sind, sondern Sonderausgaben. Allerdings laufen hierzu verschiedene Gerichtsverfahren. Ich bin nun verunsichert, wie ich vorgehen soll und daher meine Fragen:
1. Muss ich für die vorangegangen Jahre eine Steuererklärung abgeben oder kann ich alle Ausgaben für mein Studium der letzten drei Jahre in die Steuererklärung packen, die ich nächstes Jahr für 2012 erstelle?
2. Trage ich nun alle Ausgaben als Werbungskosten ein auf die Gefahr hin, diese nicht anerkannt werden, oder als Sonderausgaben?
3. Falls die Ausgaben als Werbungskosten eingetragen sind und die Gerichte entscheiden, dass dies nicht zulässig ist, kann man diese nachträglich als Sonderausgaben deklarieren?
Vielen Dank für die Antworten
nach meinem abgeschlossenen Studium in diesem Jahr habe ich eine nicht-selbstständige Arbeit aufgenommen und kann somit nächstes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Im Internet liest man immer wieder, dass die Kosten für das Erststudium der vorangegangen Jahre angerechnet werden können. Nun wurde im Jahre 2011 entschieden, dass die Kosten nun doch keine Werungskosten sind, sondern Sonderausgaben. Allerdings laufen hierzu verschiedene Gerichtsverfahren. Ich bin nun verunsichert, wie ich vorgehen soll und daher meine Fragen:
1. Muss ich für die vorangegangen Jahre eine Steuererklärung abgeben oder kann ich alle Ausgaben für mein Studium der letzten drei Jahre in die Steuererklärung packen, die ich nächstes Jahr für 2012 erstelle?
2. Trage ich nun alle Ausgaben als Werbungskosten ein auf die Gefahr hin, diese nicht anerkannt werden, oder als Sonderausgaben?
3. Falls die Ausgaben als Werbungskosten eingetragen sind und die Gerichte entscheiden, dass dies nicht zulässig ist, kann man diese nachträglich als Sonderausgaben deklarieren?
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