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Aktienverkauf -- wo angeben?

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    Aktienverkauf -- wo angeben?

    Hallo Leute,

    ich habe letztes Jahr Aktien in geringem Umfang verkauft. Es handelte sich um Firmenanteile, die mein Arbeitgeber mir über die Jahre angerechnet hat. Diese wurden von mir, nach Beenigung des Arbeitsverhältnisses verkauft. Muss ich das irgendwo angeben? Handelt sich um US-Aktien, und ich habe im Mai letzten Jahres noch einen Gehaltsauszug bekommen, wo anscheinend in den USA gezahlte Steuern mir (unter Abzug von deutschen Steuern und Sozialabgaben) zurückerstattet wurden. So wurde mir das zumindest von deren Zeiterfassungsunternehmen erklärt.

    Ich finde das total unübersichtlich und mir ist völlig unverständlich was diese Anlage KAP für Aktien alles von mir wissen will?

    Liebe Grüße und danke schon mal :-)

    #2
    AW: Aktienverkauf -- wo angeben?

    Hallo,

    hast du im betreffenden Jahr - mit Kapitalanlagen insgesamt - mehr als 801 Euro Gewinn erzielt (falls verheiratete, über 1602 Euro)?
    Der Gewinn ist bei den Aktien übrigens der Unterschied zwischen dem in der Gehaltsabrechnung versteuerten Betrag und dem jetztigen Verkaufspreis (abzüglich Spesen beim Verkauf, zuzüglich vereinnahmter Dividenden).

    Wo befanden sich die Aktien, in einem Depot einer deutschen Bank oder im Ausland?

    Wurde irgendwo Abgeltungsteuer abgeführt?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Aktienverkauf -- wo angeben?

      Hallo Stefan,

      das müsste ich noch mal überschlagen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ich 2010 über 801 Euro Gewinn erzielt habe, auch inklusive der Aktien nicht...

      Soweit ich weiß, lagen die Aktien in den USA, da es sich im ein US-Amerikanisches Unternhemen gehandelt hat (werden am NASDAQ gehandelt), und ich diesbezüglich auch in den USA anrufen musste um den Verkauf zu planen. Mit einer deutschen Bank hatte ich nichts zu tun sondern nur mit Fidelity (die die Aktien anscheinend verwalten) und die sind ebenfalls aus den USA.

      Abgeltungssteuer: Davon gehe ich mal stark aus, das wird doch schon seit längerem pauschal aufgeschlagen, oder?

      Schöne Grüße,
      Jan

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        #4
        AW: Aktienverkauf -- wo angeben?

        Hallo Jan,

        >>>Abgeltungssteuer: Davon gehe ich mal stark aus, das wird doch schon seit längerem pauschal aufgeschlagen, oder?

        Nein, im Gegenteil, davon gehe ich eher nicht aus, wenn die Aktien wirklich in einem US-Depot lagen.
        Und das ist auch gut so, denn die Frage hatte ich gestellt, um auszuschließen, dass du - im eigenen Interesse - die Anlage KAP abgeben solltest, um die Abgeltungssteuern eventuell zurück zu bekommen.
        Aber schau zur Sicherheit noch mal in die Abrechnungen, ob da irgendwas von Abgeltungsteuer und 25% + Soli steht.

        Wenn es insgesamt weniger als 801 Euro waren, brauchst du gar nichts in der Steuererklärung anzugeben (KAP weglassen). Mit 'insgesamt' sind aber alle Kapitalerträge gemeint, auch die bei deutschen Banken freigestellten (falls vorhanden).

        Es könnte aber sein, dass das Finanzamt das selber überprüfen möchte (also das du unter 801 Euro liegst). Falls eine Aufforderung dazu kommt - oder auch schon vorsorglich -, kannst du einfach die Anlage KAP abgegeben.

        Ausfüllen musst du da imho die Zeilen 5, 7, 14, 14a, 15, 16 und 17.
        Vermutlich musst du in die meisten Zeilen davon Null eintragen, der Aktienkursgewinn gehört in Zeile 15, 16 UND 17, Dividenden nur in Zeile 15.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Aktienverkauf -- wo angeben?

          Hallo Stefan,

          oh, vielen Dank, da hast Du mir grad viel Stress erspart.

          Eine Frage noch: Dieses Zeiterfassungsunternehmen hatte mir im Auftrag meines alten Arbeitgebers im Mai letzten Jahren noch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zukommen lassen. Ich war da aber geringfügig angestellt. Die meinten, das habe mit den Aktien zu tun. Muss ich dass denn angeben? Ich denke mal ja, oder? Wahrscheinlich ganz normal unter Anlage N?

          Schöne Grüße und danke,
          Jan

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            #6
            AW: Aktienverkauf -- wo angeben?

            Hallo Jan,

            ja, wenn du eine Steuererklärung abgeben willst - oder dazu verpflichtet bist -, dann musst du eine Lohnsteuerbescheinigung auch angeben (Anlage N).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Aktienverkauf -- wo angeben?

              Dann weiß ich bescheid, vielen Dank für Deine Hilfe!

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