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Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr <1000 EUR

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    Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr <1000 EUR

    Ich überlege mir gerade, ob es sinnvoll ist, die Umsatzsteuer für dieses Jahr per Voranmeldung und Zahlung bis 10. Januar noch in die Steuer für 2012 zu bekommen.

    Im Vorjahr hatte ich weniger als 1000 EUR, also gab ich auch keine USt-Voranmeldung ab.
    2012 ist es dieses mal milde ausgedrückt deutlich mehr, für 2013 rechne ich wieder eher mit der alten Größenrodung.

    Fragen:
    Ist es in meinem Fall überhaupt möglich die Umsatzsteuer so wie oben beschrieben noch in das Jahr 2012 zu bekommen?

    In meinem Fall sollte das, falls es geht, doch durchaus sinnvoll sein. Oder?
    Was könnte da dagegen sprechen?

    #2
    AW: Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr &lt;1000 EUR

    Wenn Du dieses Jahr über 1000 Euro liegst, dann musst Du nächstes Jahr vierteljährliche Voranmeldungen abgeben.

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      #3
      AW: Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr &lt;1000 EUR

      Ach so, Du meintest, ob Du die Voranmeldungen für dieses Jahr nachreichen kannst. Du hättest zwar die vierteljährliche Abgabe beantragen können. Das hättest Du aber bis 10. April machen müssen.

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        #4
        AW: Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr &lt;1000 EUR

        Vermutlich geht es darum die zu zahlende Umsatzsteuer noch 2012 bzw. bis 10.01. zu verausgaben um sie als Betriebsausgabe 2012 in die EÜR zu bringen. Was spricht dagegen, die Umsatzsteuerjahreserklärung 2012 jetzt schon abzugeben (vorausgesetzt, man hat alle Jahresumsätze schon)?

        Hat mit Elster aber nichts zu tun.

        Kommentar


          #5
          AW: Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr &lt;1000 EUR

          Äh, spielst Du (soeben ergoogelt) auf UStg §18,(2) und (2a) an?

          Also, wenn in (2a) drin steht wer darf, dann sollten alle anderen, z.B. ich, nicht dürfen?

          Oder gibt es da noch die Möglichkeit einfach die Jahresmeldung bis 10. Januar abzugeben? Oder zählt die dann nicht weil die Bestimmungen für die 10-Tagesfrist da nicht greifen?

          Was ist, wenn ich wie auch immer, so oder so bis 10.Januar überweise?

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            #6
            AW: Umssatzsteuervoranmeldung trotz Vorjahr &lt;1000 EUR

            Hier ein Link zu dieser Frage:

            http://www.urs-beratung.de/Download_PDF/USt_regelmAusgabe.pdf

            Ich bezweifle, dass das Finanzamt Ihren Wunsch anerkennt, wenn Sie ohne rechtliche Verpflichtung zahlen (Missbrauchstatbestand).

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