Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

    Hallo Zusammen,
    habe in März angefangen meine USt-Voranmeldung mit Elster-Formularr zu übertragen. Vor 2 Wochen, bei meinem erstes Steuerberater-Besuch, wurde mir klar dass ich alle meine USt-Voranmeldungen übermittelt habe mit falsche Angaben.
    Jetzt möchte ich diese gerne nachreichen mit die richtigen Umsätze und MwSt-Beiträge.
    Leider finde ich nicht wie ich das machen kann.
    Kann mir jemand kurz erklären wie das funktioniert?

    Danke im Voraus und Gruß,
    Zoran

    #2
    AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

    Hallo !

    Wenn Du Deine USt-Voranmeldungen mit einer Software wie z.B. ElsterFormular an das Finanzamt übertragen hast, sendest Du nun einfach berichtigte Voranmeldungen.

    Wenn Du eine Voranmeldung auf hast, kannst Du bei der Kennziffer 10 ein Kreuz setzen [berichtige Voranmeldung].

    Nun füllst Du alles wie gewohnt mit den richtigen Beträgen aus und führst eine Datenübermittlung wie gewohnt durch.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar


      #3
      AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

      Neeee...! Das ist sowas von einfach ))
      Danke dir recht herzlich!
      Ich habe oben ein Reiter Berichtigung gesucht, in der Befehlleiste.

      Weist du bis wann ich das machen kann? Muss es bis 31.12 folgen oder bis 10.01.2013?

      Kommentar


        #4
        AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

        Ich weiß ja jetzt nicht um wieviel Geld es geht. Grundsätzlich sind falsche Voranmeldungen umgehend zu berichtigen.

        Kommentar


          #5
          AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

          Hallo ZoranW,

          Berichtigungen von Voranmeldungen sind an keine Frist gebunden, solange keine Jahreserklärung vorliegt, kann die Voranmeldung berichtigt werden.

          Tschüß

          Kommentar


            #6
            AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

            Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
            Hallo ZoranW,

            Berichtigungen von Voranmeldungen sind an keine Frist gebunden, solange keine Jahreserklärung vorliegt, kann die Voranmeldung berichtigt werden.

            Tschüß
            Danke sehr! Gibt es eine Frist für die Jahreserklärung? Diese wird vom Steuerberater gemacht.

            Kommentar


              #7
              AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

              Hallo ZoranW,

              also normalerweise gilt der 31.05. des Folgejahres; Steuerberater haben eigentlich immer Zeit bis 30.09. des Folgejahres, danach sind noch auf Antrag Einzelfristverlängerungen möglich.

              Also hast du genug Luft berichtigte Voranmeldungen einzureichen.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

                PFUUUUUUU....!
                Das ist gut, jetzt, grad' vor Weihnachten hätte das ganze etwas stressig gewesen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

                  Da muss ich wiedersprechen.

                  Man muss unterscheiden:
                  1. USt-Voranmeldungen (mtl. oder quartalsweise)
                  2. USt-Jahreserklärung. Für die Jahreserklärung gelten die genannten Fristen

                  Falsche Voranmeldungen sind umgehen zu berichtigen, zumindest, wenn du Fehler zu deinen Gunsten gemacht hattest. Bitte beachten: Wenn es aufgrund der berichtigten Voranmeldungen zu Nachzahlungen kommt, handelt es sich schon um eine "Selbstanzeige", die nur zu Straffreiheit führt, wenn alle zurücklegenden Unrichtigkeiten der Steuerart (hier USt) vollständig berichtigt werden und die Steuer nachgezahlt wird.
                  Wie kritisch das ganze ist, hängt natürlich auch von den Beträgen ab und den gemachten Fehlern ab.
                  Am Besten also nochmal mit deinem Steuerberater sprechen.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Berichtigung/ Korrektur der Umsatzsteuer-Voranmeldung für die letzten 9 Monaten

                    Zitat von SafePirat Beitrag anzeigen
                    Da muss ich wiedersprechen.

                    Man muss unterscheiden:
                    1. USt-Voranmeldungen (mtl. oder quartalsweise)
                    2. USt-Jahreserklärung. Für die Jahreserklärung gelten die genannten Fristen

                    Falsche Voranmeldungen sind umgehen zu berichtigen, zumindest, wenn du Fehler zu deinen Gunsten gemacht hattest. Bitte beachten: Wenn es aufgrund der berichtigten Voranmeldungen zu Nachzahlungen kommt, handelt es sich schon um eine "Selbstanzeige", die nur zu Straffreiheit führt, wenn alle zurücklegenden Unrichtigkeiten der Steuerart (hier USt) vollständig berichtigt werden und die Steuer nachgezahlt wird.
                    Wie kritisch das ganze ist, hängt natürlich auch von den Beträgen ab und den gemachten Fehlern ab.
                    Am Besten also nochmal mit deinem Steuerberater sprechen.
                    Hallo SafePirat,

                    warum widersprechen ?

                    Elefant hat deutlich gemacht, dass falsche Voranmeldungen umgehend zu berichtigen sind, sobald man den Fehler bemerkt. Ich habe lediglich festgestellt, dass es keine gesetzlichen Termine für Korrekturen von Voranmeldungen gibt, außer dass noch keine Jahreserklärung vorliegt (das war das Anliegen von ZoranW).
                    Korrektur sobald der Fehler bemerkt wird, das wollte ZoranW ja sowieso sofort tun, er wußte nur nicht wie.

                    Tschüß

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X