Hallo,
kann man die Beiträge zur Zusatzversorgung ("Betriebsrente") des öffentlichen Dienstes steuerlich geltend machen? Meine Frage bezieht sich konkret auf das Produkt "Klassik" der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).
Da es meines Wissens kein Kapitalwahlrecht gibt, wollte ich das zunächst in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen (bezieht sich auf das Steuererklärungsformular in Papierform). Nun steht dort aber, dass die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sein muss. Das ist bei mir nicht der Fall; meine erste Beitragszahlung war im März 2007.
Heißt das, dass ich die VBL-Beiträge überhaupt nicht steuerlich geltend machen kann? Oder muss ich eine andere Zeile nehmen?
Besten Dank für Hilfe und noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag!
lpdbw
kann man die Beiträge zur Zusatzversorgung ("Betriebsrente") des öffentlichen Dienstes steuerlich geltend machen? Meine Frage bezieht sich konkret auf das Produkt "Klassik" der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).
Da es meines Wissens kein Kapitalwahlrecht gibt, wollte ich das zunächst in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen (bezieht sich auf das Steuererklärungsformular in Papierform). Nun steht dort aber, dass die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sein muss. Das ist bei mir nicht der Fall; meine erste Beitragszahlung war im März 2007.
Heißt das, dass ich die VBL-Beiträge überhaupt nicht steuerlich geltend machen kann? Oder muss ich eine andere Zeile nehmen?
Besten Dank für Hilfe und noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag!
lpdbw
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