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VBL Klassik Betriebsrente

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    VBL Klassik Betriebsrente

    Hallo,

    kann man die Beiträge zur Zusatzversorgung ("Betriebsrente") des öffentlichen Dienstes steuerlich geltend machen? Meine Frage bezieht sich konkret auf das Produkt "Klassik" der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder).

    Da es meines Wissens kein Kapitalwahlrecht gibt, wollte ich das zunächst in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen (bezieht sich auf das Steuererklärungsformular in Papierform). Nun steht dort aber, dass die erste Beitragszahlung vor dem 01.01.2005 erfolgt sein muss. Das ist bei mir nicht der Fall; meine erste Beitragszahlung war im März 2007.

    Heißt das, dass ich die VBL-Beiträge überhaupt nicht steuerlich geltend machen kann? Oder muss ich eine andere Zeile nehmen?

    Besten Dank für Hilfe und noch einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag!

    lpdbw

    #2
    AW: VBL Klassik Betriebsrente

    Wenn ich mir die Broschüren unter www.vbl.de dazu anschaue, machen Sie vermutlich einen Denkfehler. Mit ziemlicher Sicherheit zahlen Sie die Prämien schon aus steuerFREIEN Einnahmen, so dass Sie logischerweise die Beträge nicht NOCHEINMAL steuerlich geltend machen können. Schauen Sie sich mal Ihre Gehaltsabrechnung an, ob die Zahlung vom Brutto VOR dem steuerpflichtigen Netto abgehen oder erst später.

    Nur wenn Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber auf diese Steuerfreiheit verzichten, können Sie dafür ggf. Riesterzulage und Sonderausgabenabzug erhalten. Der Arbeitgeber rückt Ihnen dafür eine Bescheinigung raus, damit Sie die Anlage AV füllen können.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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