In der Online Eingabehilfe des ELStAM Formulars Version 13.4.1.10296 findet man auf dem Reiter Arbeitnehmer Stammdaten unter dem Punkt Haupt-/Nebenarbeitgeber im letzten Satz folgenden Hinweis:
"ELStAM-Zugriffsberechtigungen und -beschränkungen können vom Arbeitnehmer im ElsterOnline-Portal eingerichtet werden oder durch Antrag des Arbeitnehmers beim zuständigen Finanzamt."
Diese Auskunft ist falsch. Wie mir auch die ELSTER-Hotline gerade bestätigt hat, kann der Arbeitnehmer die ELStAM-Zugriffsberechtigung nicht im Online Portal einstellen. Die ELStAM-Zugriffsberechtigung kann nur direkt über das zuständige FA eingeschränkt werden.
"ELStAM-Zugriffsberechtigungen und -beschränkungen können vom Arbeitnehmer im ElsterOnline-Portal eingerichtet werden oder durch Antrag des Arbeitnehmers beim zuständigen Finanzamt."
Diese Auskunft ist falsch. Wie mir auch die ELSTER-Hotline gerade bestätigt hat, kann der Arbeitnehmer die ELStAM-Zugriffsberechtigung nicht im Online Portal einstellen. Die ELStAM-Zugriffsberechtigung kann nur direkt über das zuständige FA eingeschränkt werden.
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