Hallo Zusammen,
zunächst eine allgemeine Frage:
Ich habe meine Steuererklärung für 2011 noch nicht abgeben und das Finanzamt gebeten mir bis Ende des Jahres Zeit zu geben. Stimmt es, dass es entscheidend ist, wann meine elektronische Steuererklärung bei denen eingeht? D.h. reicht es, wenn ich die elektronische Steuererklärung bis 31.12. noch versende und dann die komprimierte Steuererklärung + Belege per Post bei denen später ankommt.
Desweiteren meine Frage zu Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand:
Ich habe im Feb 2011- März 2011 kurzfristig beschäftigt auf Steuerklasse 1 während meines Studium gearbeitet. (Studium bis Sep. 2011)
Im Dezember 2011 habe ich dann eine Festanstellung, ebenso Steuerklasse 1 begonnen.
Für beides habe ich eine Elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
Verwende ich nun 2 Anlagen N und 1 mal die Anlage Vorsorgeaufwand. D.h. Anlage Vorsorgeaufwand für die Festanstellung, weil bei der kurzfristigen Beschäftigung hatte ich ja keine KV und PV etc. Abzüge?
Oder, rechne ich einfach beides zusammen und mache dementsprechend 1 Anlage N und 1 Anlage Vorsorgeaufwand?
Vielen Lieben Dank für Eure Antwort.
Ist das 1. Mal, dass ich das Ding allein und per Elster mache.
LG
zunächst eine allgemeine Frage:
Ich habe meine Steuererklärung für 2011 noch nicht abgeben und das Finanzamt gebeten mir bis Ende des Jahres Zeit zu geben. Stimmt es, dass es entscheidend ist, wann meine elektronische Steuererklärung bei denen eingeht? D.h. reicht es, wenn ich die elektronische Steuererklärung bis 31.12. noch versende und dann die komprimierte Steuererklärung + Belege per Post bei denen später ankommt.
Desweiteren meine Frage zu Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand:
Ich habe im Feb 2011- März 2011 kurzfristig beschäftigt auf Steuerklasse 1 während meines Studium gearbeitet. (Studium bis Sep. 2011)
Im Dezember 2011 habe ich dann eine Festanstellung, ebenso Steuerklasse 1 begonnen.
Für beides habe ich eine Elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber
Verwende ich nun 2 Anlagen N und 1 mal die Anlage Vorsorgeaufwand. D.h. Anlage Vorsorgeaufwand für die Festanstellung, weil bei der kurzfristigen Beschäftigung hatte ich ja keine KV und PV etc. Abzüge?
Oder, rechne ich einfach beides zusammen und mache dementsprechend 1 Anlage N und 1 Anlage Vorsorgeaufwand?
Vielen Lieben Dank für Eure Antwort.
Ist das 1. Mal, dass ich das Ding allein und per Elster mache.
LG
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