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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

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    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

    Hallo zusammen,

    ich benötige bei der Steuererklärung (mit WISO) ein wenig Hilfe.

    Mein Mann ist seit 1 Jahr als Berufskraftfahrer unterwegs. Bekommt auch entsprechend Spesen.

    Nun sind diese auf der Lohnsteuerkarte unter Punkt 20 (steurfreie Arbeitgeberleistungen) ausgewiesen.

    Nun meine Fragen dazu:

    - wo werden sie bei der Steuererklärung eingetragen?
    - kann ich diese als Reisekosten geltend machen, muss ich sie wie die anderen Daten von der Steuerkarte mit eintragen oder muss der Betrag bei beiden eingetragen werden?

    Da er meist 5 - 6 Tage unterwegs ist, käme da keine detailierte Auflistung in Frage.

    Aufgrund einiges Hin- und Herprobieren mit dem Spesenbetrag ergeben sich enorme Unterschiede bei dem dann zu erstattenden Betrag.

    Da ich keine Fehler rein hauen möcht, wende ich mich hier nun an die Spezialisten.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfestellung.

    Grüße
    Moisha

    #2
    AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

    Die tatsächliche Höhe der berechtigten Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen) aus der Tätigkeit als Berufskraftfahrer müssen Sie selbst ermitteln. Die Höhe der Spesen richten sich dabei für jede Fahrt nach der Dauer der Abwesenheit (siehe Eingabehilfe).

    Den ermittelten Wert tragen Sie am einfachsten in Anlage N, Seite 2, unterhalb Zeile 49 (Angaben in Kurzform: Summe der selbst ermittelten Mehraufwendungen für Verpflegung...) ein. Einen Nachweis (Tabelle) der Fahrten sollte man dem FA übersenden. Diese tatsächlichen Kosten werden dann mit den Zuschüssen des Arbeitgebers verrechnet.

    Dazu geben Sie die steuerfreien Verpflegungszuschüsse des Arbeitgebers (lt. Nr. 20 der Lohnsteuerbescheinigung) in Anlage N, Seite 2, Zeile 56 ein.
    Zuletzt geändert von Kent; 29.12.2012, 16:04.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

      Hallo Kent,

      vielen Dank für ihre Antwort. Leider verstehe ich sie nicht ganz.

      Mein Mann verlässt Montags morgens das Haus und kommt Freitag oder Samstags
      Abends wieder nach Hause.
      Also 5 bzw 6 mal 24 Stunden.
      Teilweise ist er auch im Ausland unterwegs. (Hier gelten andere Spesensätze)

      Er bekommt von seinem Chef 100% der ihm zustehenden Spesen.
      Eine Liste, wann er wo in 52 Wochen war, haben wir nicht. Daher kann
      ich keine Einzelauflistung machen.

      Die Spesen wurden 14tägig abgerechnet.

      Für mich ist wichtig, wo ich diesen Gesamtbetrag eintragen muss.

      Hoffe das hilft etwas weiter.

      Grüße
      Moisha

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        #4
        AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

        Wenn der Arbeitgeber die Spesen (Verpflegungsmehraufwand) bereits genau abrechnet und komplett steuerfrei erstattet, wird bereits die maximale Entlastung erreicht. Mehr kann mit der Steuererklärung nicht erstattet werden.

        In diesem Fall müssen weder die Reisekosten (VMA als Werbungskosten) noch die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers in der Steuererklärung erfasst werden.
        Der Eintrag Nr.20 auf der LstB kann dann mE. ignoriert werden.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

          Hallo,

          >>>Der Eintrag Nr.20 auf der LstB kann dann mE. ignoriert werden.

          Das wird wohl nicht gehen, an der Lohnsteuerbescheinigung kann man nichts verändern, der Betrag in Zeile 20 existiert nun mal. Und wenn dann keine Reisekosten erklärt werden, rutschen diese Zahlungen wieder in den normalen Bruttolohn.


          >>>Eine Liste, wann er wo in 52 Wochen war, haben wir nicht. Daher kann
          ich keine Einzelauflistung machen.

          Auf welcher Grundlage ist denn der Arbeitgeber zu dem Betrag gekommen? Da muss es doch irgendwelche detailierten Aufstellungen geben.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

            Hallo Stefan,

            "Auf welcher Grundlage ist denn der Arbeitgeber zu dem Betrag gekommen? Da muss es doch irgendwelche detailierten Aufstellungen geben."

            Es existieren Tagestourenberichte, auf deren Grundlage die Spesen berechnet wurden.
            Dies liegen uns allerdings nicht vor.
            Diese liegen bei seinem Chef.

            Kann ich diese Kosten unter Punkt 20 und als Reisekosten angeben?

            Gruß
            Moisha

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              #7
              AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

              Ich würde den Betrag der Nr.20 LStB in Anlage N, Zeile 56 eintragen.
              Genau den selben Wert dann unterhalb Zeile 49 (Angaben in Kurzform: Summe der selbst ermittelten Mehraufwendungen für Verpflegung...). Als Text etwa: "Abrechnung lt. Arbeitgber".

              Das Ganze ist dann natürlich ein Nullsummenspiel ohne steuerliche Auswirkung, aber die Angaben auf der LstB sind korrekt eingearbeitet.
              mfg. - Kent

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                #8
                AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

                Hallo Moisha,

                ich würde sagen, es gibt zwei Möglichkeiten (die letztendlich auf das selber hinauslaufen):

                - entweder den von Kent aufgezeigten Weg, also einfach ohne Belege die Gesamtsumme eintragen und auf die Arbeitgeberabrechnung verweisen (je nach Sachlage und Plausibilität könnte das Finanzamt aber dann Belege verlangen, s.u.)

                - oder ihr besorgt euch gleich die Berichte.

                Ich würde es im ersten Schritt wahrscheinlich ohne Belege machen.


                >>>Das Ganze ist dann natürlich ein Nullsummenspiel ohne steuerliche Auswirkung, aber die Angaben auf der LstB sind korrekt eingearbeitet.

                Genau. Bei einer detailierten Aufstellung könnte es aber mehr werden (weniger eher nicht, denn dann müsste der Arbeitgeber schon irgendwie falsch abgerechnet haben).

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (Punkt 20 auf der Steuerkarte)

                  Hallo Moisha,

                  Reckoner hat es ja schon geschrieben. Es ist i.d.R. kein Problem den Betrag aus der LSt-Bescheinigung (ergibt einen negativen Betrag in der Anlage N) als Betrag bei den "selbst ermittelten Verpflegungsmehraufwendungen" einzutragen, ggf. ein Beiblatt beifügen, dass der vom AG ermittelte Wert übernommen wurde. Wenn das Finanzamt nachfragen sollte, einfach darauf verweisen, dass für einen Nachweis umfangreiche Reisekostenabrechnungen beim Arbeitgeber angefordert werden müssten. Die Finanzbeamten haben dann meistens auch keine Lust das zu prüfen und überlassen es dem Lohnsteuerprüfer, wenn der Arbeitgeber die nächste Prüfung hat.

                  Der Sinn dieses Ausweises in der LSt-Bescheinigung kommt nur zur Geltung, wenn der Arbeitgeber nicht die steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen ausgeschöpft, so dass man die Differenz noch in der ESt-Erklärung geltend machen kann. Sonst ist das ein Nullsummenspiel.

                  Grüße
                  Safe Pirat

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