Hallo zusammen,
ich habe ein dringendes Problem und hoffe auf schnelle Hilfe!
Ich hatte 2011 einen Gewerbebetrieb, den ich zum 31.10. eingestellt habe. 2010 hatte ich mir einen PKW als Betriebs-Kfz zugelegt. Damit dieser korrekt abgeschrieben wird, soll der Restbuchwert (lt Aussage meines Steuerberaters) im Anlagenverzeichnis Null werden. Also habe ich die normale Afa für 10 Monate in der betreffenden Spalte eintragen, und dann den Gesamtrestwert in der Spalte "Abgänge".
Nun hab ich 2 Probleme:
1. habe ich ein Gutachten erstellen lassen zum Zeitpunkt der Betriebsausfgabe das belegt, das der wagen längst nicht mehr den wert lt Afa hat, zumal ich damit auch einen Unfall hatte. In wie fern wird dieser reelle wert in der EÜR berücksichtigt?
2. der Wert, den ich bei "Abgänge" eintrage, wird ja in Zeile 35 bei den Betriebsausgaben übernommen. Dadurch steigen meine Ausgaben 2011 beträchtlich. Ist das so korrekt oder gibt es eine andere Stelle in der Steuererklärung, evtl. in einem anderen Formlumar, wo der wert nochmal eingetragen werden muss, weil das Fahrzeug nun zu meinem Privatvermögen gehört?
Ich wär soo dankbar für eure Hilfe!!!!!!
vg, Angie
ich habe ein dringendes Problem und hoffe auf schnelle Hilfe!
Ich hatte 2011 einen Gewerbebetrieb, den ich zum 31.10. eingestellt habe. 2010 hatte ich mir einen PKW als Betriebs-Kfz zugelegt. Damit dieser korrekt abgeschrieben wird, soll der Restbuchwert (lt Aussage meines Steuerberaters) im Anlagenverzeichnis Null werden. Also habe ich die normale Afa für 10 Monate in der betreffenden Spalte eintragen, und dann den Gesamtrestwert in der Spalte "Abgänge".
Nun hab ich 2 Probleme:
1. habe ich ein Gutachten erstellen lassen zum Zeitpunkt der Betriebsausfgabe das belegt, das der wagen längst nicht mehr den wert lt Afa hat, zumal ich damit auch einen Unfall hatte. In wie fern wird dieser reelle wert in der EÜR berücksichtigt?
2. der Wert, den ich bei "Abgänge" eintrage, wird ja in Zeile 35 bei den Betriebsausgaben übernommen. Dadurch steigen meine Ausgaben 2011 beträchtlich. Ist das so korrekt oder gibt es eine andere Stelle in der Steuererklärung, evtl. in einem anderen Formlumar, wo der wert nochmal eingetragen werden muss, weil das Fahrzeug nun zu meinem Privatvermögen gehört?
Ich wär soo dankbar für eure Hilfe!!!!!!
vg, Angie
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