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Ausgeschiedene Anlagegüter in der EÜR

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    Ausgeschiedene Anlagegüter in der EÜR

    Hallo zusammen,

    ich habe ein dringendes Problem und hoffe auf schnelle Hilfe!

    Ich hatte 2011 einen Gewerbebetrieb, den ich zum 31.10. eingestellt habe. 2010 hatte ich mir einen PKW als Betriebs-Kfz zugelegt. Damit dieser korrekt abgeschrieben wird, soll der Restbuchwert (lt Aussage meines Steuerberaters) im Anlagenverzeichnis Null werden. Also habe ich die normale Afa für 10 Monate in der betreffenden Spalte eintragen, und dann den Gesamtrestwert in der Spalte "Abgänge".
    Nun hab ich 2 Probleme:
    1. habe ich ein Gutachten erstellen lassen zum Zeitpunkt der Betriebsausfgabe das belegt, das der wagen längst nicht mehr den wert lt Afa hat, zumal ich damit auch einen Unfall hatte. In wie fern wird dieser reelle wert in der EÜR berücksichtigt?
    2. der Wert, den ich bei "Abgänge" eintrage, wird ja in Zeile 35 bei den Betriebsausgaben übernommen. Dadurch steigen meine Ausgaben 2011 beträchtlich. Ist das so korrekt oder gibt es eine andere Stelle in der Steuererklärung, evtl. in einem anderen Formlumar, wo der wert nochmal eingetragen werden muss, weil das Fahrzeug nun zu meinem Privatvermögen gehört?

    Ich wär soo dankbar für eure Hilfe!!!!!!

    vg, Angie

    #2
    AW: Ausgeschiedene Anlagegüter in der EÜR

    Zitat von angie84 Beitrag anzeigen
    lt Aussage meines Steuerberaters
    warum erklärt der nicht gleich alles? denn das ist doch seine aufgabe ;-)

    Zeile 16 EÜR dürfte sein, was Du suchst!

    dem Abgang aus dem Anlagevermögen als Kosten, muss die Einnahme aus der Veräusserung/Entnahme gegenüber stehen, hier wäre das vermutlich der per Gutachten ermittelte Wert.

    das es zu einer Differenz zwischen Abgang/Kosten und dem Wert bei Entnahme als Einnahme kommen kann, ist nicht ungewöhnlich, verlust wie gewinn sind je nach situation und zustand des PKWs immer denkbar.

    dran denken: die entnahme/veräusserung ist ggf. umsatzsteuerpflichtig!

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