AW: Berechnung nicht möglich
Ich habe mich auch mit der KAP rumgeschlagen. Mach mal das Kreuz bei der Günstigerprüfung weg. Was soll denn günstiger geprüft werden? Das glaube ich greift erst dann, wenn inländische und ausländische erträge "günstig" geprüft werden . Mach mal das Kreuz bei:
Wollen Sie den Steuereinbehalt durch die auszahlende
Stelle dem Grunde und der Höhe nach überprüfen lassen?
das hat dann bei mir zum Erfolg, sprich die Elster hat berechnet, geführt.
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Keine Ankündigung bisher.
Berechnung nicht möglich
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Berechnung nicht möglich
Hallo,
anders als in den jüngst beschriebenen Fällen bekomme ich - nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung - beim Versuch einer Berechnung der ESt 2009 keinen Hinweis darauf, in welchem Bereich sich ein Fehler befinden könnte, sondern lediglich den ganz allgemeinen Hinweis
"Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt."
Abbruchhinweise, die ich überprüfen könnte, gibt es keine. Der Hinweis erscheint erst, wenn ich die Anlagen KAP für mich und meine Frau eingebe, dort dann die Günstigerprüfung anstoße.
Weitere Angaben: gemeinsame Veranlagung, uneingeschränkte Steuerpflicht, keine außergewöhnlichen Belastungen, ausschließlich dem inländischen Steuerabzug unterliegende Kapitalerträge.
Hat da jemand eine Idee, ob es sich eher um ein Eingabe- oder ein systembedingtes Problem handelt?
Gruß
Fixerfaxer
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